| Paragraf 219a

Frauen- und Familienministerin Katharina Binz: „Streichung des Paragrafen 219a stärkt die Selbstbestimmung der Frauen“

Lange wurde um den Paragrafen 219a, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, gestritten. Heute hat der Bundestag die Streichung des Paragrafen 219a verabschiedet. 

Familien- und Frauenministerin Katharina Binz begrüßt diese Streichung ausdrücklich: „Die Streichung von Paragraf 219a ist ein wichtiges Zeichen und es ist ein guter Tag für Frauen in Deutschland. Für ungewollt Schwangere wird eine Abtreibung nun mit weniger Hürden verbunden sein, da es Ärztinnen und Ärzten jetzt möglich ist, ungestraft öffentlich und ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Frauen haben damit nun zukünftig verstärkt die Möglichkeit, sich über Abtreibungen zu informieren.“
 

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