„Das Gewalthilfegesetz ist eine große Errungenschaft für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, denn es sichert ihnen in Zukunft einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass sich die Fraktionen im Bundestag einigen konnten und dass das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode den Bundesrat passiert hat. Das Gewalthilfegesetz erkennt die gesellschaftliche Bedeutung dieses drängenden Themas an. Denn wie zuletzt das Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 gezeigt hat, nimmt die Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiter zu. Das Gesetz wird den im Januar vorgestellten Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich beschleunigen und mehr finanzielle Mittel ins Unterstützungssystem bringen. Damit werden Hilfestruktur und Prävention gestärkt“, sagte Ministerin Binz.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein zentrales Anliegen auf Landesebene. Der dazugehörige Aktionsplan umfasst insgesamt 117 konkrete Einzelmaßnahmen, die verschiedene Bereiche der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen betreffen. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration trägt mit 64 Einzelmaßnahmen dabei eine zentrale Verantwortung.
„Rheinland-Pfalz hat mit dem Aktionsplan bereits erste Weichen gestellt, um die gesetzlichen Vorgaben des Gewalthilfegesetzes in unserem Land wirksam umzusetzen. Wir sind entschlossen, diesen Weg weiterzugehen und Rheinland-Pfalz zu einem Ort zu machen, an dem Frauen und Kinder ohne Gewalt leben können“, so Katharina Binz.