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Frauenministerin Katharina Binz nimmt Forderungspapier der Frauennotrufe aus Rheinland-Pfalz entgegen

Frauenministerin Katharina Binz hat heute das Forderungspapier der Frauennotrufe aus Rheinland-Pfalz entgegengenommen, in dem die Organisationen die Bundesregierung auffordern, das Gewalthilfegesetz zügig zu verabschieden und umzusetzen. Das Gesetz sieht vor, den Schutz und die Beratung von Frauen und Mädchen bei geschlechtsspezifischer Gewalt erstmals bundesgesetzlich zu regeln und den Bund an der Finanzierung von Frauennotrufen, Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern zu beteiligen. Um auf die Dringlichkeit der Situation aufmerksam zu machen, bleiben heute sämtliche Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz geschlossen.

„Ich nehme die Forderungen der Frauennotrufe sehr ernst. Besonders, weil sie es sind, die täglich mit den betroffenen Frauen arbeiten und deren Schicksale kennen. Die Mitarbeiterinnen der Frauennotrufe begleiten Frauen, die oftmals lange Leidenswege hinter sich haben, und machen sie wieder stark. Dafür danke ich den Mitarbeiterinnen von Herzen“, erklärte Ministerin Binz.

Die Ministerin betonte, dass das geplante Gewalthilfegesetz einen wichtigen Schritt in Richtung besseren Gewaltschutzes für Frauen darstellt. „Es garantiert einen bundesweiten, kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz und Beratung für alle von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffenen Personen. Das Gesetz ist daher ein entscheidender Meilenstein.“

„Durch Ihre unermüdliche Arbeit, insbesondere mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, leisten Sie einen bedeutenden Beitrag, um Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen. Ich danke Ihnen für dieses Engagement“, fügte die Ministerin hinzu.

Auch ohne das Gewalthilfegesetz bleibt der Ausbau der Frauenunterstützungseinrichtungen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention ein zentrales Ziel des rheinland-pfälzischen Frauenministeriums. Derzeit erarbeitet die Landesregierung einen Aktionsplan, der Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention umfasst und im Januar 2025 im Ministerrat beraten wird. Das Ministerium wird den Ausbau der Frauenhausplätze vorantreiben und zusätzliche Second Stage-Plätze schaffen, um Frauen nach ihrem Aufenthalt im Frauenhaus weiter zu unterstützen. Zudem wird in den Gewaltschutz investiert, um die Beratung und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen zu erweitern. Während 2017 noch 3,5 Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen es 2026 vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags 9 Millionen Euro sein.

„Das Gewalthilfegesetz hat meine volle Unterstützung. Ich hoffe, wir nutzen dieses historische Zeitfenster, um Frauen und Mädchen noch besser vor Gewalt zu schützen. Ich freue mich daher sehr, dass das Bundeskabinett heute Morgen den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hat. Damit sind wir nun einen entscheidenden Schritt weiter auf unserem Weg, den Gewaltschutz zu stärken“, so Ministerin Katharina Binz abschließend.

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