Am Runden Tisch kommen seit 2018 Bund, Länder und Kommunen zusammen, um gemeinsam über den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen zu sprechen.
„Der Bund hat sich im Koalitionsvertrag im Themenbereich "Schutz vor Gewalt gegen Frauen" hohe Ziele gesteckt, das begrüße ich sehr", erklärte Frauenministerin Katharina Binz im Vorfeld. „Die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention, die Absicherung des Rechts auf Schutz für jede Frau und ihre Kinder und der bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems sind drei wichtige Themen, die sich der Bund vorgenommen hat. Es gilt nun, am Runden Tisch zu klären, wie die Umsetzung konkret aussehen kann. Auch die Rolle der Länder und der Kommunen muss mit dem Bund besprochen werden", erläuterte Katharina Binz. Wichtig ist es aus Ländersicht, dass das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fortgeführt wird, aus Sicht des Frauenministeriums sogar auch über das geplante Projektende 2024 hinaus. Der Bedarf, Frauenhäuser und Frauenunterstützungseinrichtungen bedarfsgerecht um- oder neuzubauen, ist sehr groß. „In Rheinland-Pfalz sind von den Trägern insgesamt zwölf Projekte angemeldet worden, die längst noch nicht alle umgesetzt werden konnten. Die zumeist kleinen Vereine sind hier auf die Unterstützung des Bundes angewiesen, zumal dadurch auch neue Frauenhausplätze gewonnen werden können, die dringend benötigt werden. Ich werde mich daher beim Runden Tisch für eine Fortsetzung des Programms einsetzen", sagte Binz.