Sie erwarten außerdem von den Oppositionsparteien, die Verabschiedung dieser wichtigen Vorhaben zu unterstützen:
• Finanziell abgesicherte, flächendeckende und bedarfsgerecht Ausweitung der Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen
• Bundeseinheitliche, einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser
• Umfassender Ausbau der Täterarbeit
• Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch eine gesetzliche Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches
• Übernahme der Kosten des Schwangerschaftsabbruches durch die Krankenkassen
• Schwangerschaftsabbruch als feststehender Bestandteil der Ausbildung von Ärzt*innen.
Alle drei Minuten erleidet eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau an den Folgen von Gewalt. Das sind die erschreckenden Zahlen aus dem aktuellen Lagebericht des BKA vom 19.November 2024. Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein Schicksal einzelner Frauen, sondern ein akutes, gesamtgesellschaftliches Problem. Viele betroffene Frauen – insbesondere Frauen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, und auch Frauen in den ländlichen Räumen – finden nach wie vor keinen oder einen nicht ausreichenden Zugang zu Schutz und Hilfe. Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Frauen besser vor Gewalt geschützt werden und eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung zugesagt, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen – das derzeit geplante Gewalthilfegesetz – zu schaffen. Damit würde die Bundesregierung auch die entsprechenden Verpflichtungen unter der Istanbul-Konvention, die Deutschland 2018 unterzeichnet hat, endlich erfüllen. Jeder Tag Verzögerung kostet das Leben von Frauen und jährlich 54 Mrd. Euro an Folgekosten dieser Gewalt.
Von Gewalt betroffene Frauen stehen je nach Region vor großen Schwierigkeiten und hohen Hürden eine Fachberatungsstelle oder einen Platz in einem Frauenhaus zu finden. Vulnerable Gruppen wie migrantische oder geflüchtete Frauen, aber auch Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung sowie trans* Frauen erleben aufgrund von Mehrfachdiskriminierungen zusätzliche Hürden im Zugang zu Schutz und Beratung; diskriminierende Rechtsrahmen wie das Aufenthaltsrecht und die Wohnsitzauflage erschweren den Zugang zu Schutzräumen. Derzeit fehlen in Deutschland ca. 14.000 Frauenhausplätze. Aufgrund einer weiterhin fehlenden bundeseinheitlichen, einzelfallunabhängigen Frauenhausfinanzierung ist die Finanzierungssituation vieler Frauenhäuser prekär. Mehr als jede 4. Frau musste 2023 ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst bezahlen – eine finanzielle Belastung, die eine deutliche Barriere für hilfesuchende Frauen darstellt und den Zugang zum Frauenhaus erheblich erschwert.
Quelle: https://www.gleichberechtigt.org/gewalthilfegesetz-und-neuregelung-des-%C2%A7-218-jetzt