| Jugend

(Il)legal Highs“: Jugendliche im Visier von Onlineshops

Bunt verpackt, einfach verfügbar - aber sehr gefährlich: Onlineshops sprechen gezielt Jugendliche an, um sie zum Konsum vermeintlich „legaler“ Drogen zu animieren, die verharmlosend als Badesalze oder Räuchermischungen angeboten werden.

Das rheinland-pfälzische Jugend¬ministerium hatte daher am 1. Dezember zu einem Runden Tisch eingeladen, um gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Medienaufsicht, des Jugendschutzes, der Prävention, der Strafverfolgung, der Medizin und der Forschung zu diskutieren, wie der Schutz der Jugendlichen vor sogenannten „Legal Highs“ verbessert werden kann.

„Die Zahl der Todesfälle durch 'Legal Highs' ist in den letzten Jahren rapide angestiegen. Im Jahr 2015 sind 39 Menschen an 'Legal Highs' gestorben, 2016 sogar 98. 'Legal Highs' sind besonders gefährlich, weil es sich um neue Stoffe handelt, deren Wirkungen und Gefahren man daher noch nicht genau kennt“, erklärt  die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin, Christiane Rohleder. Diese neuartigen Drogen seien auch deshalb besonders gefährlich, weil es keinerlei Informationen über die Dosis gibt und sich die Konzentration des Stoffes selbst an unterschiedlichen Stellen des gleichen Tütchens um ein mehrfaches unterscheiden sein kann. „Das ist, als wüsste man nicht, ob man gerade Bier oder Schnaps trinkt“,  erläutert Staatssekretärin Rohleder. „Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) war zwar ein wichtiger Schritt, um den Handel mit gefährlichen Substanzen einzuschränken. Ein Verbot allein greift aber zu kurz. Daher wollen wir über Zuständigkeitsgrenzen hinweg enger zusammenarbeiten. Dabei ist mir die Prävention ganz besonders wichtig.“ 

Die Obersten Landesjugendbehörden, die vom rheinland-pfälzischen Jugendministerium koordiniert werden, hatten jugendschutz.net gebeten, die Verfügbarkeit von sogenannten „Legal Highs“ über das Internet zu untersuchen. Die Recherche zeigt, dass Onlineshops gezielt Jugendliche ansprechen. Nach Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Stoffe Gesetzes (NpSG) im November 2016 stellte zwar ein Drittel der Online-Shops ihren Betrieb ein, 50% der übrigen verkaufen jedoch weiterhin neue psychoaktive Substanzen an Jugendliche und agieren dabei geschickt zwischen den Zuständigkeiten von Strafverfolgung, Medienaufsicht und Jugendschutz.

Um effektiver gegen den Vertrieb der gesundheitsschädlichen Stoffe an Minderjährige vorzugehen, verabredeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches eine engere Zusammenarbeit. Neben einem Handlungsleitfaden zur Koordinierung von Maßnahmen soll die Prävention verstärkt und geprüft werden, wie die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerinnen und Partnern ausgedehnt werden kann.

„Legal Highs“ werden als legale Rauschmittel beworben, enthalten aber in den allermeisten Fällen illegale Drogen. Sie sind über Suchmaschinen, Foren und im Social Web leicht zu finden. Sie können über Onlineshops auch ohne Altersnachweis bestellt werden. Um Betäubungsmittel- und Verbraucherschutzgesetze zu umgehen und den Drogencharakter zu verschleiern, deklarieren die Anbieter die Substanzen irreführend als Pflege-, Kosmetik- oder Haushaltsprodukte. Der Konsum kann jedoch schwere psychische bzw. körperliche Folgen nach sich ziehen.

jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten und drängt Anbieter und Betreiber, ihre Angebote so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Teilen

Zurück