Dazu erklärt Integrationsministerin Katharina Binz:
„Mit diesem Schritt geht der Bund in die richtige Richtung. Er übernimmt Verantwortung für die Integration von Menschen, die mittel- bis langfristig in Deutschland bleiben werden. Wer aus Afghanistan geflohen ist, wird lange Zeit nicht dorthin zurückkehren können. Spätestens die Machtübernahme der Taliban hat daraus eine unausweichliche Tatsache gemacht. Es ist gut, dass die neue Bundesregierung hier zu einer Änderung der bisherigen Praxis kommt.“
Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium appelliert schon lange für eine vollständige Öffnung der Integrationskurse des Bundes für alle zugewanderten Menschen.
Dazu Ministerin Katharina Binz: „Die jetzt erfolgte Öffnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings würden alle zugewanderten Menschen – unabhängig von ihrem Herkunftsland – von der Teilnahme an den Kursen profitieren. Aus diesem Grund schließt das Land Rheinland-Pfalz diese Lücke mit den landesgeförderten Sprachkursen „Sprachziel: Deutsch“.
Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ stehen allen zugewanderten Menschen in Rheinland-Pfalz unabhängig von ihrem Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive offen.
Hintergrund:
Zugang zu den Integrationskursen haben laut § 44, Absatz 4 Aufenthaltsgesetz Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Gesamtschutzquote, also die Quote der positiv entschiedenen Asylverfahren der Staatsangehörigen eines Staates bei über 50 % liegt. Bislang lag diese nur für die zugewanderten Menschen der Staaten Syrien, Eritrea und Somalia vor.
Das Bundesinnenministerium plant, per Erlass Afghanistan als Land einzustufen, deren Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Falle eines Asylverfahrens eine gute Bleibeperspektive haben. Damit können Geflüchtete unter drei Voraussetzungen an Integrationskursen des Bundes teilnehmen:
1. Sie sind nicht Gegenstand eines Dublin-Verfahrens.
2. Ihr Asylverfahren wurde – falls bereits abgeschlossen - nicht abgelehnt.
3. Sie haben keinen anderweitigen Schutzstatus.