„Seit Jahren warten wir auf eine bundeseinheitliche Regelung und damit auf einen verbindlichen Rechtsrahmen, der Frauen einen flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz und Hilfe garantiert - unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Gesundheitszustand. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, hier aktiv zu werden“, erklärt Frauenministerin Katharina Binz.
Um die bestehenden Frauenhäuser bedarfsgerecht ausbauen und die Angebote für von Gewalt betroffene Frauen weiterentwickeln zu können, fordert ein anderer Antrag aus Rheinland-Pfalz, das Bundesinvestitionsprogramm zu verstetigen. „Wir benötigen diese Bundesmittel auch in Zukunft, um den barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen fördern, neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen schaffen zu können. Dies sind wichtige Bausteine zur Verbesserung des Schutzes von Frauen, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen“, so Frauenministerin Binz.