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Kommunen im Land werden durch die Zentralstelle für Rückführungsfragen bei Aufenthaltsbeendigungen entlastet

Die Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier unterstützt die kommunalen Ausländerbehörden im Land zukünftig noch stärker bei der Buchung von Abschiebungsflügen und Flügen zur geförderten freiwilligen Ausreise.

Bisher mussten die kommunalen Ausländerbehörden Flüge für Abschiebungen und geförderte freiwillige Ausreisen selbst buchen. Die Änderung einer Landesverordnung, die im Ministerrat beschlossen wurde, ermächtigt die Zentralstelle für Rückführungsfragen, Linienflüge für Abschiebungen über ein Buchungsportal der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) zu buchen. 

„Die Kommunen im Land werden durch die Amtshilfe der Zentralstelle für Rückführungsfragen ganz praktisch bei Aufenthaltsbeendigungen entlastet, indem Abschiebungsflüge von einer zentralen Stelle aus gebucht werden. Die Kommunen profitieren davon auch finanziell, denn werden Flüge über das Buchungsportal von Frontex gebucht, dann werden auch die Kosten für diese Flüge von Frontex getragen“, stellt Integrationsministerin Katharina Binz fest. 

Rein rechtlich sind Ausreisekosten von den jeweils ausreisepflichtigen Personen zu tragen, die jedoch häufig nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. In der Praxis gehen die Kosten dann zulasten der Kommunen oder des Landes, wenn die Abschiebung aus einer der landeseigenen Aufnahmeeinrichtung erfolgt. Werden die Kosten für Abschiebungsflüge zukünftig von Frontex getragen, ergibt sich ein Einsparpotenzial in Höhe von 165.000 Euro für die Kommunen und von 55.000 Euro für das Land.     

 

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