Familienministerin Katharina Binz erklärte: „Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir eine klare rechtliche Grundlage für die Abgabe der örtlichen Trägerschaft großer kreisangehöriger Städte. Damit schließen wir eine seit Langem bestehende Regelungslücke und sorgen für Gleichbehandlung aller örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Besonders wichtig ist mir, dass die Versorgung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien zu jedem Zeitpunkt verlässlich gesichert bleibt.“
Zukünftig können die fünf großen kreisangehörigen Städte – Neuwied, Bad Kreuznach, Mayen, Idar-Oberstein und Andernach – die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesgesetzlichen Regelungen am 1. Januar 1994 ein eigenes Jugendamt errichtet hatten, ihre örtliche Trägerschaft an den jeweiligen Landkreis abgeben.
Das Gesetz definiert die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte und stellt sicher, dass die Aufgaben der Jugendämter auch im Fall einer Abgabe der Trägerschaft vollständig und zuverlässig erfüllt werden.
Im Zuge der Gesetzesänderung werden außerdem das Landesfinanzausgleichsgesetz angepasst, um die finanziellen Zuständigkeiten bei einer Abgabe der Trägerschaft eindeutig zu regeln und eine gerechte Verteilung der Mittel zwischen Landkreisen und Städten sicherzustellen.