„Die Einigung nimmt Druck von den Trägern und schafft insoweit Planungssicherheit, als für die bereits eingestellten Jugendlichen im FSJ keine Verträge umgeschrieben oder gar gekündigt werden müssen. Dennoch ist die Koppelung an BFD-Verträge nicht ganz vom Tisch.“ Die erzielte Übereinkunft sieht vor, dass die Wohlfahrtsverbände bis Ende Oktober 8.000 bis 10.000 BFD-Verträge abschließen. Im Gegenzug genehmigt das Bundesfamilienministerium vorzeitig die Förderung von 30.000 FS-Verträgen.
Ministerin Schröder habe ursprünglich verordnen wollen, dass auf drei Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr zwei im Bundesfreiwilligendienst kommen müssen, so Margit Gottstein. Außerdem sollten FSJ-Plätze in BFD-Plätze umgewandelt werden. Hintergrund für diese „Anordnungspolitik“ sei gewesen, dass es derzeit keine ausreichende Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern für den Bundesfreiwilligendienst gibt.
Gottstein abschließend: „Das Beispiel zeigt, dass die Zeit einsamer Regierungsdiktate vorbei ist. Der gemeinsame Protest von Trägern und Ländern gegen die politischen Planvorgaben aus Berlin hat seine Wirkung gezeigt.“
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