| Wiederaufbau

Regelung zur erleichterten Einreise für Arbeitskräfte zum Wiederaufbau im Ahrtal wird verlängert

Zur Beseitigung der Schäden und zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal waren die Unternehmen in den vergangenen beiden Jahren verstärkt auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hatte im August 2021 mit einer Sonderregelung die Möglichkeit zur erleichterten Einreise geschaffen, da ein besonderes öffentliches Interesse an der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzustellen war. Zur Beschleunigung der Visumverfahren konnten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ferner alle Unterlagen unmittelbar bei der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern einreichen. 

Die Regelung des BMI hat sich bewährt. Sie war jedoch befristet und wäre zum 31.12.2022 ausgelaufen. Nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums und den Rückmeldungen aus dem Bereich der Wirtschaft ist die Regelung für die Region von besonderer Bedeutung und weiterhin unverzichtbar. Das Integrationsministerium hat sich deshalb frühzeitig gegenüber dem Bund für eine Verlängerung eingesetzt, da weiterhin ein besonderes öffentliches Interesse an der erleichterten Einreise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Wiederaufbau im Ahrtal besteht.

„Es ist uns gelungen, die Regelung zur erleichterten Einreise für ausländische Arbeitskräfte, die im Ahrtal benötigt werden, bis zum 31.12.2023 zu verlängern. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen im Ahrtal, die Unternehmen und die ausländischen Arbeitskräfte. Alleine in den vergangenen zwei Jahren wurden von der Zentralen Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz fast 500 Vorabzustimmungen zum Visum erteilt“, betont Integrationsministerin Katharina Binz. 

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