Landesbeauftragter für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität David Profit: „Seit fünf Jahren entscheidet für alle die Liebe und nicht das Geschlecht, wer in Deutschland heiraten darf“

Vor fünf Jahren, am 30. Juni 2017, hat sich der Deutsche Bundestag nach jahrzehntelanger Diskussion mehrheitlich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, das Juli 2017 in Kraft getreten ist, können zwei Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht heiraten.

„Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht, entscheidet seit fünf Jahren für alle Menschen nicht mehr das Geschlecht, sondern die Liebe und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein. Ich bin sehr stolz darauf, dass der Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe, über den der Bundestag abgestimmt hat, aus Rheinland-Pfalz kam. Den fünften Jahrestag zur Öffnung der Ehe wollen wir feiern und Gesicht zeigen“, freut sich David Profit, Landesbeauftragter für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität. Seit der Öffnung der Ehe haben in Rheinland-Pfalz rund 3.000 Paare gleichen Geschlechts geheiratet.

Am 30. Juni 2022 waren gleichgeschlechtliche Paare zu einem Fototermin eingeladen, die seither geheiratet haben. Die Paare wurden auf der neuen Regenbogenparkbank vor dem Familienministerium in Mainz professionell fotografiert und erhielten ihr ausgesuchtes Foto als Erinnerung an diesen Tag.

„Mit der heutigen Fotoaktion anlässlich des fünften Jahrestages der Öffnung der Ehe und der Installation der Regenbogenparkbank vor dem Familienministerium wollen wir ein sichtbares Zeichen für die Akzeptanz lesbischer, schwuler, bisexueller, transidenter, intergeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen setzen und vergegenwärtigen, dass sie selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sind. Denn Vielfalt stärkt unsere Demokratie und trägt zu einer lebenswerten Gesellschaft bei“, so LGBTIQ*-Landesbeauftragter David Profit.

„Als Landesbeauftragter für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität hat die Entscheidung des Deutschen Bundestags am 30. Juni 2017 für mich auch nach fünf Jahren große Bedeutung. Die eingetragene Lebenspartnerschaft, die von 2001 bis 2017 die einzige Möglichkeit einer rechtlichen Bindung für gleichgeschlechtliche Paare war, hat Lesben und Schwulen mehr Pflichten als Rechte auferlegt. So war bis dahin beispielsweise die gemeinsame Adoption eines Kindes nicht möglich. Die Öffnung der Ehe, unabhängig der sexuellen und geschlechtlichen Identität, ist angesichts der Vielfalt der Familienformen eine angemessene Antwort unseres Rechtssystems und dient darüber hinaus dem rechtlichen Schutz von Kindern in Regenbogenfamilien“, erläutert Familienstaatssekretär David Profit.

Weitere Informationen zum Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ sind unter www.regenbogen.rlp.de abrufbar.

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