„Es ist ein Menschenrecht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Wir sollten Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ernst nehmen und die Diskussion von Obergrenzen für Flüchtlingszahlen umgehend beenden. Menschenrechte sind nicht relativierbar“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt.
Alt weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen während des Zweiten Weltkriegs und in den Nachkriegsjahren auch das Grundgesetz das Recht auf Asyl ausdrücklich festgeschrieben hat.