| Fünf Jahre Landeskinderschutzgesetz

Alt/Schweitzer: Landeskinderschutzgesetz hat bundesweit Maßstäbe gesetzt

Vor fünf Jahren, am 21. März 2008, trat das Landeskinderschutzgesetz in Kraft - morgen feiern Politik, Jugendhilfe und Gesundheitswesens dieses Jubiläum im Rahmen einer Fachtagung.

„Das Landeskinderschutzgesetz hat bundesweit Maßstäbe gesetzt, denn es verknüpft Frühe Förderung, Kinderschutz und Kindergesundheit. Das ist in dieser Form immer noch einmalig“, resümiert Familienministerin Irene Alt die besondere Leistung des rheinland-pfälzischen „Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit“, das vor allem auf eine verstärkte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitswesen setzt. Gesundheitsminister Alexander Schweitzer betont: „Wir wollen, dass alle Kinder durch die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen die gleiche Chance erhalten, gesund aufzuwachen.“

Mit dem Landeskinderschutzgesetz wurde verbindlich geregelt, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten lokale Netzwerke zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit aufgebaut werden. In allen Jugendämtern – zum Teil auch über die Kreis- und Stadtgrenzen hinaus – arbeiten heute solche funktionierende Netzwerke, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Zusammenarbeit im Kinderschutz zu verbessern und Bedarfslücken für Familien zu schließen. „Durch dieses Gesetz hat sich eine Kultur des Hinschauens und des Sich-Kümmerns in den Regionen entwickelt. Dies ermöglicht  Kindern einen guten Start ins Leben“, erklärt Familienministerin Irene Alt.

Die zweite Säule des Landeskinderschutzgesetzes ist das verbindliche Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Ziel ist das gesunde Aufwachsen von Kindern zu fördern. „Ich freue mich, dass seit Einführung des Landeskinderschutzgesetzes 99% aller Kinder unter 6 Jahren an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen“, erklärt Gesundheitsminister Schweitzer.

Das Land hat den Kommunen seit der Einführung des Landeskinderschutzgesetzes insgesamt 10 Millionen Euro für die Umsetzung zur Verfügung gestellt. Neben der finanziellen Förderung wurde im Landesjugendamt eine Fachberatungsstelle eingerichtet, die die Jugendämter bei der Umsetzung der lokalen Netzwerke und dem Aufbau der Frühen Hilfen begleitet und berät.

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