Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft

Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juli 2009 das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen.

Die Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und haben das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. Das 2. Opferrechtsreformgesetz finden Sie <media 46423>hier</media>.

Die Frauenhauskoordinierungsstelle hat eine Rechtsinformation zum "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren", das am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, herausgegeben. Die Rechtsinformation finden Sie hier.

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