Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung

Die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Irene Alt (Bündnis90/Die Grünen) begrüßt die heutige Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bundestag, durch die Kinderlärm künftig nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet werden darf.

„Diese Gesetzesänderung verdeutlich den gesellschaftlichen Konsens, dass Kinder erwünscht sind und ein Recht auf Freizeit und Spiel haben. Es ist klar, dass Kinder beim Spielen Krach machen, dass sie lachen und dass sie auch einmal schreien. Man mag sich manchmal davon gestört fühlen, aber Kinder gehören zu unserer Gesellschaft und damit gehört Kinderlärm zum Leben,“ sagte Ministerin Alt. „Ich bin froh, dass der Bundestag heute endlich das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert und damit auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz reagiert hat.“
Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2009 den Antrag auf eine solche kinderfreundliche Regelung in den Bundesrat eingebracht.

Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird rechtlich klargestellt, dass Kinderlärm auf Spielplätzen und in Kindertagesstätten nicht mit Verkehrslärm oder Lärm durch Betriebe gleichgesetzt werden darf. Deshalb dürfen bei der Beurteilung von Kinderlärm laut Gesetz nicht die Grenzwerte, die für Verkehrslärm und Betriebe gelten, herangezogen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Lärm von Kitas und auf Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen - wie beispielsweise Ballspielplätzen - keine schädliche Umwelteinwirkung ist.
 
" Mit solchen gesetzgeberischen Signalen soll erreicht werden, dass weniger Klagen wegen Kinderlärms eingereicht werden. Eltern, Großeltern und Erziehungsfachkräfte sollen zukünftig nicht mehr durch die Androhung von Klagen wegen Kinderlärms in ihrer Erziehungsarbeit verunsichert werden. Kinderlärm ist Zukunftsmusik - das ist ein wichtiges Bekenntnis unserer Gesellschaft," so Ministerin Alt.
 
Rheinland-pfälzisches  Landesrecht stellt bereits seit Februar 2011 im Landes-Immissionsschutzgesetz klar, dass Kinderlärm grundsätzlich als natürliche Lebensäußerung von Kindern zu akzeptieren ist.

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