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Land lädt zum Runden Tisch „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ ein

Auf gemeinsame Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sowie des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration kommen am morgigen Dienstag in Mainz die Mitglieder des Runden Tisches „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

Dem Gremium gehören insgesamt 30 Mitglieder aus 16 entsendenden rheinland-pfälzischen Spitzenorganisationen und -verbänden aus den Bereichen der öffentlichen und freien Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe, der Landesbehörden, der Selbsthilfe sowie der Interessensvertretung junger Menschen mit und ohne Behinderungen an. Die Mitglieder wurden von Staatssekretär Janosch Littig in Vertretung von Ministerin Katharina Binz berufen.

„Dem Land ist es ein besonderes Anliegen, mit allen Akteurinnen und Akteuren ein gemeinsames Verständnis von Inklusion zu entwickeln. Dieses soll den Weg für eine fachpolitische Diskussion ebnen mit dem Ziel, allen jungen Menschen - ob mit oder ohne Behinderung - eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen und Familien zu entlasten“, betonte Staatssekretär Janosch Littig.

Der Runde Tisch „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ soll in den kommenden Jahren als Austauschforum auf Spitzenebene dienen und die im Rahmen der „Landesstrategie zur Begleitung und Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz“ entwickelten Unterstützungsangebote im Zuständigkeitsübergang begleiten.

„Das Land ist sehr daran interessiert, dass sich alle relevanten Akteurinnen und Akteure darüber verständigen, wie die konsequente Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz gut gelingen kann“, sagte Staatssekretär Littig. „Wir freuen uns daher sehr, dass unser Angebot des Runden Tisches Inklusive Kinder- und Jugendhilfe als Kommunikationsplattform so gut angenommen wurde."

Sozialminister Alexander Schweitzer betont die Wichtigkeit eines gemeinsamen Dialogs mit allen Beteiligten auf dem Weg zur inklusiven Lösung: „Wir wollen die Situation für junge Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz verbessern – und das von Anfang an“.

 

 Hintergrundinformation

Bislang müssen sich Familien mit Kindern mit einer sogenannten geistigen oder körperlichen Behinderung in Rheinland-Pfalz in der Regel an das Sozialamt wenden, wenn sie individuelle Unterstützung wie zum Beispiel eine Schulbegleitung oder heilpädagogische Angebote in der Kita benötigen.

Ab 2028 sollen sich auf der Grundlage eines „Bundesteilhabegesetzes“, das derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitet wird, alle Familien mit ihren Anliegen an die Jugendämter wenden können, um dort „Hilfen aus einer Hand“ zu erhalten, ohne sich an mehrere Behörden wenden zu müssen.

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