| Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung

Mädchen vor weiblicher Beschneidung schützen

Immer noch sind viele junge Mädchen der Gefahr ausgesetzt Opfer von weiblicher Beschneidung zu werden. Oftmals sind die Mädchen nicht älter als acht Jahre. Zum Internationalen Tag der Genitalverstümmelung am 6. Februar ruft Frauenministerin Anne Spiegel deshalb auf, Mädchen vor dieser Menschenrechtsverletzung zu schützen:

„Die weibliche Beschneidung, das Abschneiden und Beschneiden der Schamlippen und/oder der Klitoris meist ohne Narkose ist eine der schwersten Verletzungen der Menschenrechte an Mädchen und Frauen. Die weibliche Beschneidung wirkt sich weitreichend auf das Leben der betroffenen Mädchen und Frauen aus. Für diese grausame Tat gibt es keine Rechtfertigung – auch kein Glaube und keine Religion können aus Unrecht Recht machen. Nirgendwo auf der Welt. Wir haben eine moralische und ethische Verpflichtung aktiv gegen Genitalbeschneidung in Deutschland aber auch im Ausland vorzugehen und die Mädchen zu schützen.“

Familien nutzen oft Urlaube im Heimatland und Ferien bei der Familie um dort an Mädchen eine Genitalbeschneidung durchführen zu lassen. Hier wird der familiäre Zusammenhalt benutzt um junge Mädchen zu verstümmeln und ihnen Qualen zuzufügen. Aber auch in deutschen Nachbarländern werden Dienste von Beschneiderinnen angeboten. Aber auch dies ist nach deutschen Recht strafbar und kann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren führen. 

Teilen

Zurück