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  1. Typ: Broschüre
    Erscheinungsjahr: 2025
    Umfang: 442 Seiten
    Verfügbarkeit: nur Download
    Kurzinfo: Der vierte Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung widmet sich dem Schwerpunktthema „Beteiligung aller jungen Menschen in Rheinland-Pfalz zwischen Anspruch und Wirklichkeit“. Im Kern geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen es gelingt, mehr Raum für echte politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Dabei besteht das Ziel der Landesregierung darin, jungen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe an den sozialen, ökonomischen und kulturellen Ressourcen der Gesellschaft zu ermöglichen und ihnen somit Perspektiven für eine gute und gelingende Lebensgestaltung zu eröffnen. Dem Bericht ist ein Daten- und Tabellenband angefügt. Zwischen diesen beiden Publikationen können Sie in der PDF-Datei auch mithilfe von Hyperlinks wechseln.

  2. Typ: Poster
    Erscheinungsjahr: 2025
    Umfang: 1 Seite
    Verfügbarkeit: verfügbar
    Kurzinfo: Mit dem Angebot “Vertrauliche Hilfe nach Gewalt” möchten wir sicherstellen: Sie als gewaltbetroffene Frau können sich in Kliniken in Rheinland-Pfalz kostenlos und vertraulich medizinisch versorgen lassen. Die medizinische Versorgung unterliegt dabei immer der ärztlichen Schweigepflicht. Denn wir wissen: Frauen, die von sexualisierter oder körperlicher Gewalt betroffen sind, lassen sich – aus Angst, zu einer Strafanzeige gedrängt zu werden – oftmals nicht medizinisch versorgen. Häufig stammt der Täter nämlich aus dem eigenen sozialen Umfeld. Wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten, garantiert Ihnen die “Vertrauliche Hilfe nach Gewalt” eine diskrete medizinische Versorgung durch Fachkräfte. Und wenn Sie dies wünschen, können Sie die Spuren der Tat auch vertraulich gerichtsfest sichern lassen. Denn sollten Sie sich später doch für eine Strafanzeige bei der Polizei entscheiden, können Sie auf diese Spuren zurückgreifen. Diese Untersuchungsbefunde können äußerst wichtig für ein späteres Gerichtsverfahren sein, bleiben aber solange unter Verschluss wie Sie dies wünschen. Wichtig ist: Die Spurensicherung erfolgt ohne Verpflichtung, eine Strafanzeige zu erstatten. Sie können sich also für die Spurensicherung entscheiden, ohne rechtliche Schritte einleiten zu müssen. Weitere Informationen unter: www.vertraulichehilfe.rlp.de

  3. Typ: Poster
    Erscheinungsjahr: 2025
    Umfang: 1 Seite
    Verfügbarkeit: verfügbar
    Kurzinfo: Mit dem Angebot “Vertrauliche Hilfe nach Gewalt” möchten wir sicherstellen: Sie als gewaltbetroffene Frau können sich in Kliniken in Rheinland-Pfalz kostenlos und vertraulich medizinisch versorgen lassen. Die medizinische Versorgung unterliegt dabei immer der ärztlichen Schweigepflicht. Denn wir wissen: Frauen, die von sexualisierter oder körperlicher Gewalt betroffen sind, lassen sich – aus Angst, zu einer Strafanzeige gedrängt zu werden – oftmals nicht medizinisch versorgen. Häufig stammt der Täter nämlich aus dem eigenen sozialen Umfeld. Wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten, garantiert Ihnen die “Vertrauliche Hilfe nach Gewalt” eine diskrete medizinische Versorgung durch Fachkräfte. Und wenn Sie dies wünschen, können Sie die Spuren der Tat auch vertraulich gerichtsfest sichern lassen. Denn sollten Sie sich später doch für eine Strafanzeige bei der Polizei entscheiden, können Sie auf diese Spuren zurückgreifen. Diese Untersuchungsbefunde können äußerst wichtig für ein späteres Gerichtsverfahren sein, bleiben aber solange unter Verschluss wie Sie dies wünschen. Wichtig ist: Die Spurensicherung erfolgt ohne Verpflichtung, eine Strafanzeige zu erstatten. Sie können sich also für die Spurensicherung entscheiden, ohne rechtliche Schritte einleiten zu müssen. Weitere Informationen unter: www.vertraulichehilfe.rlp.de

  4. Typ: Broschüre
    Erscheinungsjahr: 2025
    Umfang: 92 Seiten
    Verfügbarkeit: nur Download
    Kurzinfo: Die Istanbul-Konvention steht für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ist ein Meilenstein des Menschenrechtsschutzes. Daher hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt, die Forderungen der Istanbul-Konvention in Rheinland-Pfalz umzusetzen. Der vorliegende Aktionsplan ist dafür die Grundlage. Das rheinland-pfälzische Frauenministerium hat ihn federführend zusammen mit den beteiligten Ressorts und mit viel Engagement der handelnden nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteure erarbeitet. Der Aktionsplan beinhaltet zahlreiche Projekte und Maßnahmen, mit denen wir das rheinland-pfälzische Präventions-, Hilfe- und Unterstützungssystem weiterentwickeln und ausbauen wollen. Bis 2030 soll dies erreicht sein. Abgeschlossen ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention dann jedoch nicht. Sie ist ein dynamisch fortlaufender Prozess, der auch nach 2030 weiter Bestand haben wird.

  5. Typ: Broschüre
    Erscheinungsjahr: 2024
    Umfang: 21 Seiten
    Verfügbarkeit: verfügbar
    Kurzinfo: Gewalt in engen sozialen Beziehungen (häusliche Gewalt) beginnt oft schleichend und endet in einem Teufelskreis, aus dem man ohne Hilfe meist keinen Ausweg findet. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die Beratungs- und Schutzmöglichkeiten sowie rechtliche Informationen und Hinweise für betroffene Frauen, ihre Kinder und auch sonstige Angehörige. Wenn Sie als Frau selbst von Gewalt - in welcher Form auch immer - betroffen sind, zögern Sie bitte nicht, die vorhandenen Angebote zu nutzen. Auch als Angehörige oder Angehöriger können Sie sich gerne in den genannten Einrichtungen oder bei den Hotlines beraten lassen.

  6. Typ: Broschüre
    Erscheinungsjahr: 2024
    Umfang: 36 Seiten
    Verfügbarkeit: verfügbar
    Kurzinfo: Mit der Erarbeitung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP) setzt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel war es, mit einem breit angelegten Beteiligungsprozess offenzulegen, welche Herausforderungen und welche Potenziale im rheinland-pfälzischen Kulturbereich bestehen, um so gute und verlässliche Rahmenbedingungen für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz zu schaffen und sichern. Der Ergebnisbericht der KEP fasst die Ergebnisse des umfassenden Beteiligungsprozesses zusammen, an dem rund 2.000 Personen teilnahmen.