Im Landtag sagte Spiegel heute: „Mit der Öffnung der Ehe hat auch die Politik nachvollzogen, was in der Gesellschaft schon lange Konsens ist. Die große Mehrheit der Menschen in unserem Staat stimmt der Öffnung der Ehe zu – eine Insa-Umfrage im Sommer ergab eine Zustimmung in Höhe von 74,7%! Zwei Drittel der Befragten befürworten außerdem das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.“
Die Gesellschaft habe sich im familienpolitischen Bereich und in Fragen der Vielfalt in den vergangenen Jahren stark gewandelt, oder besser gesagt: geöffnet. Homosexualität sei heute zum Glück kein Tabu mehr und die betroffenen Menschen müssten sich heute nicht mehr verstecken. Stattdessen werden sie von der Gesellschaft unterstützt und können an allen Lebensbereichen ganz selbstverständlich teilhaben. Spiegel. „Wir werden diese Entwicklung nicht mehr zurückdrehen, auch wenn das manchem nicht gefallen mag. Die Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie modernisiert sich, dieser Prozess macht auch vor den Moralvorstellungen nicht Halt. Dem kann sich der Gesetzgeber nicht versperren. Zwar kann dieser sich hier zunächst weigern, so wie wir dies hinsichtlich der Rechte für gleichgeschlechtliche Paare über Jahre beobachtet haben. Doch dann muss er damit leben, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Anpassung des Rechts fordert, um die schrittweise Gleichberechtigung lesbischer und schwuler Paare zu erzwingen. Bis zuletzt waren sie beim Thema Adoption diskriminiert.“
Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Die Initiative für diese Gesetzesänderung ging maßgeblich auf eine Initiative des rheinland-pfälzischen Familienministeriums zurück: Bereits im März 2013 hatte das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundesrat eingebracht, der dort eine erste parlamentarische Mehrheit in Deutschland erhielt. Allerdings wurde der Gesetzentwurf nie im Bundestag beraten, so dass er schließlich mit dem Ende der 17. Legislaturperiode im Spätsommer 2013 der Diskontinuität anheimfiel. Im Juni 2015 legte Rheinland-Pfalz den Gesetzentwurf daher – wiederum zusammen mit weiteren Ländern – erneut vor. Der Bundesrat beschloss ihn im September 2015 und brachte ihn beim Deutschen Bundestag ein.
Nachdem die Bundeskanzlerin plötzlich grünes Licht für eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten – auch ihrer Partei und der CSU – gab, stimmte am 30. Juni der Deutsche Bundesrat dem Gesetzentwurf „Zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ mehrheitlich zu. Auch im Bundesrat fand er ebenfalls eine Mehrheit. Am 1. Oktober trat dann der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf in Kraft.