In den letzten zehn Jahren ist es selbstverständlicher geworden, Benachteiligungen zu erkennen, anzusprechen und nötigenfalls dagegen vorzugehen“, hebt Ministerin Spiegel hervor und fordert unter anderem die Erweiterung des Gesetzes um ein Verbandsklagerecht sowie die Verlängerung der Frist, innerhalb derer eine Diskriminierung geltend gemacht werden muss, von zwei auf sechs Monate: „Ein Verbandsklagerecht kann verhindern, dass Betroffene nicht mehr durch das finanzielle Risiko und die psychische Belastung einer gerichtlichen Auseinandersetzung von der Durchsetzung ihrer Rechte abgehalten werden. Eine längere Frist ist außerdem notwendig, da Betroffene oft mehr Zeit brauchen, um eine Diskriminierung als solche überhaupt zu erkennen und dagegen vorzugehen.“
Mit der Einführung des AGG wurde der Diskriminierungsschutz in Deutschland nach Spiegels Einschätzung auf eine neue Stufe gestellt. Seitdem sei klar: Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Identität haben im Alltag keinen Platz und werden bekämpft. Spiegel: „Diese Grundsätze setzen sich immer mehr durch und machen unsere Gesellschaft offener und toleranter.“
Für ein Gesellschaftsbild der Vielfalt zu werben und Diskriminierung vor dem Hintergrund des AGG zu bekämpfen, ist seit Anfang 2012 auch Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz, die im Familienministerium angesiedelt ist. Daneben leistet sie Präventions- und Vermittlungsarbeit und arbeitet Hand in Hand mit dem „Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“, mit dem sie Diskriminierungsopfer über Unterstützungsangebote aufklärt und informiert.