In der Newsletter-Ausgabe 02-2023 des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel e.V. (KOK) war eine Zusammenfassung der GFMK-Beschlüsse zum Thema „Gewalt an Frauen“ abgedruckt: „Am 16.06.2023 wurden die Beschlüsse und Entschließungen der 33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) veröffentlicht. Einige Beschlüsse zielen auf die Verbesserung des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewalt und den Ausbau von Hilfestrukturen ab. Es wird empfohlen, eine Definition von Femiziden zu etablieren und in der Strafverfolgung, Rechtsprechung und Gesetzgebung zu verankern. Ebenso spricht sich die GFMK dafür aus, das Bundesinvestitionsprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen zu verlängern, um so den Ausbau von Frauenhäusern zu gewährleisten und den Bedarf an Investitionsmitteln für Einrichtungen des Hilfesystems zu decken. Die GFMK begrüßt zu¬dem die Absicht, ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu erarbeiten, weist aber darauf hin, dass im vorgelegten Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (BMJ) die digitale Gewalt im sozialen Nahraum und die besondere Betroffenheit von Frauen und Mädchen bisher zu wenig berücksichtigt wurden. Sie fordert die Bundesregierung auf, eine repräsentative Studie zu Gewalt gegen Frauen vorzulegen, in der digitale Gewalt im sozialen Nahraum explizit untersucht wird. Auch begrüßt die GFMK das Vorhaben der Bundesregierung, das Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gegen Frauen abzusichern und bittet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darum, zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den Vorgaben der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, orientiert. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, sich an den Kosten für den Aufbau des Hilfesystems zu beteiligen, da Bund, Länder und Kommunen in der gemeinsamen Verantwortung gesehen werden, eine tragfähige und dauerhafte Infrastruktur für Betroffene bereitzustellen.“
33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)
Beschlüsse zu Gewalt gegen Frauen
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