Nur in Ausnahmefällen ist nach dem Urteil eine Wohnsitzauflage rechtens – nämlich, wenn ein Mensch mit diesem Schutzstatus mit besonderen Integrationsschwierigkeiten zu kämpfen hat.
„Damit hat der Europäische Gerichtshof die Hürde für die Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber, wie sie derzeit auf Bundesebene geplant ist, sehr hoch gelegt. Dies begrüße ich“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt. „Weitere Auswirkungen dieser Entscheidung werden wir fachlich prüfen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.“