Allerdings sollte der diskutierte Gesetzentwurf von Bundesfrauenministerin Schwesig nach Auffassung der Staatssekretärin im Frauenministerium, Christiane Rohleder, noch deutlich nachgebessert werden: „Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ganz wichtige Regelungen fehlen aber noch. Ohne ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften oder Berufsverbände, dürfte das Gesetz weitgehend ins Leere laufen.“
Es sei höchste Zeit, dass Frauen und Männer in Deutschland für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden – diesem Ziel komme man mit Schwesigs Gesetzentwurf näher, so Rohleder. Aber: „Da dieses Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll, wird ein großer Teil der Unternehmen und der Frauen nicht erfasst. Diese Schwelle sollte deutlich abgesenkt werden“, fordert Staatssekretärin Rohleder.