Auf den Internetseiten von 21 Mobilfunkanbietern hat sie im Frühjahr 2016 eine Palette von 14 verschiedenen „Zusatzkosten“ für Leistungen wie Rufnummernmitnahme, Wunschrufnummer, Ersatz-SIM-Karte, nachträglicher Einzelverbindungsnachweis oder SIM-Kartensperre unter die Lupe genommen. Bereits 2012 hat die Verbraucherzentrale einen ersten Marktcheck zu dieser Problematik durchgeführt.
„Zwar sind die Preislisten der meisten Anbieter zwischenzeitlich besser gekennzeichnet und einfacher aufzufinden als noch vor vier Jahren“, bilanziert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es aber nach wie vor schwierig, sich umfassend über alle möglichen Zusatzkosten, zu informieren und die Angebote der Anbieter zu vergleichen.“
„Verbraucherinnen und Verbraucher können die unterschiedlichen Angebote nur vergleichen, wenn sie vor Vertragsabschluss die wesentlichen Informationen in verständlicher und übersichtlicher Form erhalten“, so Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel.
Spitzenreiter sind die Kosten für eine Wunschrufnummer, für die beim teuersten Anbieter 199,00 Euro verlangt werden, während sie beim günstigsten für 14,95 Euro zu haben ist. Für den Ersatz einer defekten oder gestohlenen SIM-Karte reicht die Spanne von kostenlos bis 29,95 Euro. Für eine Sperre der SIM-Karte wegen unbezahlter Rechnungen werden Kosten zwischen 5,00 Euro und 18,50 Euro berechnet.
Immerhin halten sich die Anbieter im Gegensatz zu 2012 bei bestimmten Serviceleistungen mit ihrer Preisgestaltung an die gängige Rechtsprechung. Verlangten seinerzeit einige Anbieter für die erste oder zweite Mahnung noch 9,95 Euro, liegen diese Kosten nach mehreren Gerichtsurteilen zwischenzeitlich bei maximal 5 Euro. Sie verzichten auch darauf, ein SIM-Kartenpfand zu erheben.
Verbesserungen in punkto Kostentransparenz und Vergleichbarkeit erhoffen sich Ministerium und Verbraucherzentrale durch die geplante TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Diese sieht ein einheitliches, für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugängliches Produktinformationsblatt vor. „Darin sollten auch die Einzelheiten zu den Preisen der angebotenen Dienste und die Kosten für Wunsch- und Serviceleistungen enthalten sein. Über die TK-Transparenzverordnung besteht jetzt die Möglichkeit, umfassende Transparenzvorgaben zu erlassen, und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Orientierung am Telekommunikationsmarkt zu erleichtern. Diese sollte genutzt werden“, so Spiegel und von der Lühe.
Die geplante TK-Transparenzverordnung soll auch wesentlich mehr Kontrolle hinsichtlich der vertraglich vereinbarten und der tatsächlichen Datenübertragungsrate von Internetanschlüssen ermöglichen. „Dies ist sehr zu begrüßen, bedarf aber weiterer Bestimmungen, damit die Verordnung nicht zu einem stumpfen Schwert wird. Vor allem muss festgelegt werden, wie viel Prozent der versprochenen Datenübertragungsrate mindestens zu erbringen sind. Wird dieser Qualitätsstandard nicht erreicht, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz haben und kündigen können“, so Spiegel und von der Lühe abschließend.
Der Marktcheck ist Teil des Projekts „Digitale Medien“, das gefördert wird vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter <link http: www.verbraucherzentrale-rlp.de home external-link-new-window>www.vz-rlp.de zu finden.
Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 18 Mitgliedsverbände und über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sechs Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Im Internet ist die Verbraucherzentrale unter <link http: www.verbraucherzentrale-rlp.de home external-link-new-window>www.vz-rlp.de zu finden.