| Verbraucherschutz

Jährlich mehr als 2,7 Millionen Euro für den Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz

Bereits zum vierten Mal wird eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Verbraucherschutzministeriums Rheinland-Pfalz (MFFKI) und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (VZ) für einen kontinuierlichen und effektiven Verbraucherschutz geschlossen. Die Vereinbarung, die die Grundfinanzierung der Verbraucherzentrale sichert und ihre Arbeit stärkt, wurde heute von Verbraucherschutzministerin Katharina Binz und Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., unterschrieben. Das Motto der Vereinbarung „Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz - Digital. Nachhaltig. Für alle.“ ist Leitbild für die Arbeit der Verbraucherzentrale zunächst bis Ende 2024.

„Um das hohe Verbraucherschutzniveau auch künftig zu sichern, setzen wir die bestehende Zusammenarbeit gerne fort. Mit der Vereinbarung erhält die Verbraucherzentrale Planungssicherheit, um mit den stetig steigenden Anforderungen Schritt zu halten“, so Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. „Verbraucherinnen und Verbraucher können so in Rheinland-Pfalz auch weiterhin von unabhängiger und neutraler Beratung, von aktueller, qualitätsgesicherter Information sowie der Durchsetzung ihrer Rechte durch die Verbraucherzentrale profitieren.“ 
Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.: „Verbraucherschutzthemen beschäftigen jeden und jede in ihrem Alltag. Die Themen werden jedoch immer komplexer. Die fortschreitende Digitalisierung, die Notwendigkeit, das Klima zu schützen und viele weitere gesellschaftliche Veränderungen wirken sich auch auf das tägliche Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Wir freuen uns und danken dem Land Rheinland-Pfalz, dass es die Verbraucherzentrale unterstützt, ihren immer vielfältigeren Aufgaben nachgehen und die Menschen im Land unterstützen zu können. Die Vereinbarung macht zudem auch die Themenbandbreite der Verbraucherzentrale deutlich und zeigt, dass es weiterhin viel zu tun gibt für einen guten Verbraucherschutz.“

Dafür sichert das Land der Verbraucherzentrale für die Haushaltsjahre 2022 bis einschließlich 2024 eine Grundförderung inklusive der Fördermittel für die Förderung von Maßnahmen im Bereich der unabhängigen Finanzberatung sowie für die Förderung der Verbraucherberatung im Bereich digitaler Medien von mindestens 2.465.000 Euro jährlich zu. Und es sichert weitere jährliche Fördermittel von mindestens 300.000 Euro für Maßnahmen im Bereich der digitalen Verbraucherkompetenz, im Bereich von Workshops für Kinder und Jugendliche, für die Fortführung des Projektes Digitalbildung 50plus / 65plus (Smart Surfer) und zur Fortführung des Projektes der kollektiven Rechtsdurchsetzung zu.

Neben der Zusage zur finanziellen Absicherung umfasst die Vereinbarung auch inhaltliche Themen, die das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale identifiziert hat: 

Starke Verbraucherrechte in einer zunehmend digitalen Welt:
Die Digitalisierung vieler Lebensbereiche stellt den Verbraucherschutz vor große Herausforderungen. Daher arbeiten Verbraucherzentrale und Landesregierung gemeinsam daran, die Medienkompetenz der Menschen in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Gemeinsames Ziel von VZ und Landesregierung ist es, Menschen für den Umgang mit ihren persönlichen Daten und Nutzungsdaten zu sensibilisieren. Die VZ wird die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Schutz und Sicherheit beim Umgang und der Nutzung von Daten, Geräten und Geschäftsmodellen im Blick haben. Sie informiert über die bestehenden Gefahren und deren Abwehr. 
Zunehmend durchdringen Anwendungen von Algorithmen und künstlicher Intelligenz Aufgaben im Verbraucheralltag. Dies bietet viele Vorteile, etwa indem wiederkehrende Abläufe automatisiert und individuelle Präferenzen für zukünftige Datenverarbeitungen vorgehalten werden können. Doch KI-Anwendungen können Nutzerinnen und Nutzer auch diskriminieren, etwa nach Geschlecht oder Herkunft, wenn dies nicht gezielt bei der Programmierung der Algorithmen unterbunden wird. Schlechte „Score“-Werte haben beispielsweise unmittelbaren Einfluss auf die Kreditwürdigkeit und damit die Möglichkeit Kredit- oder sonstige Verträge abzuschließen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, worauf es bei KI und Algorithmen ankommt. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und VZ ist es, den Menschen eine aufgeklärte selbständige Entscheidung zu ermöglichen und einen sicheren Regelungsrahmen zu schaffen. 

Nachhaltigkeit und Klimaschutz – Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nachhaltiger leben und konsumieren:
Durch ein breites Beratungsangebot sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für einen nachhaltigen Konsum sensibilisiert werden. Die Landesregierung unterstützt die VZ dabei, Verbraucherinnen und Verbraucher für eine kritische Auseinandersetzung mit Siegeln und Werbeslogans zu Nachhaltigkeit, etwa bei Textilien oder Lebensmitteln, fit zu machen. Ebenso will die VZ Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, wie sie Ressourcen schonen können, beispielsweise indem sie Verpackungsmüll vermeiden oder bei Geräten eine Reparatur statt eines Neukaufs anstreben. 

Kollektive Rechtsdurchsetzung in digitalen und globalen Märkten: 
Mit Projektmitteln des Verbraucherschutzministeriums ist die VZ durch zusätzliche personelle Ressourcen und Sachmittel seit 2019 in der Lage, eine eigenständige und spezialisierte Stelle für die Rechtsdurchsetzung zu unterhalten.

Digitale Bildungsformate für alle Altersgruppen als Informationsangebot der Zukunft:
Mit dem Projekt „Digitale Verbraucherbildung“, das 2019 gestartet ist, unterstützt die Landesregierung die Vermittlung von Verbraucherwissen per digitalen Dialoginstrumenten und Bildungsangeboten wie etwa Web-Seminaren. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich so kostenlos und bequem von zu Hause aus zu den unterschiedlichsten Verbraucherthemen informieren, von der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon, vom barrierefreien Wohnen bis zum Weg zum Pflegegrad, von Cybercrime bis zur Säuglingsernährung. Insbesondere in Zeiten der Pandemie waren und sind digitale Informationsangebote sehr nachgefragt; sie sind inzwischen fester Bestandteil im Angebotsrepertoire der VZ. Das erfolgreiche Projekt soll fortgesetzt werden.

Eine erste inhaltliche Zwischenevaluierung und eine gegebenenfalls notwendige Ergänzung der in der Vereinbarung genannten Zielsetzungen soll Ende 2023 stattfinden. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen – beabsichtigt, die finanzielle Rahmenvereinbarung zu verlängern. Damit wird angestrebt, künftig die Planungssicherheit für die VZ durch eine regelmäßig längerfristige vertragliche Vereinbarung herzustellen.

Den vollständigen Text der Vereinbarung finden Sie nach Unterzeichnung auf den Webseiten des Ministeriums für Familien, Frauen, Kultur und Integration sowie der VZ.
 

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