„Wer Kinder ernst nimmt, wer sich ernsthaft für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen einsetzt, so wie wir das tun, für den ist die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz selbstverständlich. Kinder haben eigene Bedürfnisse und Rechte, die von unserem heutigen Grundgesetz nicht erfasst werden“, erklärte Jugendministerin Anne Spiegel nach einem Gespräch mit Christian Zainhofer, der auch Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes Bundesverband, ist und nennt als Beispiele das Recht auf ein gesundes Aufwachsen oder das Recht auf Spielen. „Es ist daher an der Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Nachdem nun selbst Bayern seinen Widerstand gegen dieses Vorhaben aufgegeben hat, werde ich alles daran setzen, dieses Ziel noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu erreichen.“
Das Land Rheinland-Pfalz hatte hierzu wiederholt Bundesratsinitiativen gestartet, die aber stets am Veto der Union scheiterten. „Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein wichtiger Schritt, eine kindgerechte Gesellschaft zu verwirklichen. Für mich ergibt sich die Verpflichtung, die Kinderrechte in unserer Verfassung abzubilden, bereits aus der seit 25 Jahren geltenden UN-Kinderrechtekonvention, weswegen es höchste Zeit ist, dass der Gesetzgeber endlich aktiv wird. Ich fordere daher die Union, die als mittlerweile einzige Partei im Deutschen Bundestag eine Grundgesetzänderung ablehnt, auf, endlich ihren Widerstand aufzugeben und an der so wichtigen Ergänzung unserer Verfassung mitzuwirken“, betonte Christian Zainhofer.