| Verbraucherschutz

Land fördert Modellprojekt Online-Schlichter – Hilfe, wenn Bestellung im Netz als Albtraum endet

Einen Kaufvertrag im Internet zu schließen ist traumhaft einfach. Ein paar Klicks und fertig. Doch nicht immer läuft alles glatt. Eine Bestellung im Internet kann zum Albtraum werden - etwa wenn die Ware zu spät, beschädigt oder gar nicht geliefert wird, oder wenn der Umtausch plötzlich ausgeschlossen ist.

„Streitigkeiten mit Internetanbieterinnen und -anbietern können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell überfordern. Oft ist unklar, wohin sie sich wenden können oder wie die genaue Rechtslage ist. Viele befürchten langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren und verzichten daher lieber gleich auf ihre Rechte“, berichtet Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel. „Deshalb fördert das Verbraucherschutzministerium den ‚Online-Schlichter‘ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz. Diese Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr unterstützt geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, im Streitfall ihre Rechte geltend zu machen.“ 

Aktuell wird in rund siebzig Prozent der bearbeiteten Fälle eine gütliche Einigung erreicht. Die Verfahrensdauer liegt bei durchschnittlich eineinhalb Monaten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei E-Commerce-Streitigkeiten mit in Deutschland ansässigen Unternehmen kostenfrei an die Schlichtungsstelle wenden.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert den „Online-Schlichter“ in diesem Jahr mit 12.000 Euro. Spiegel betont: „Der Online-Schlichter ist ein Modell-Projekt, das wir mit fünf  weiteren  Ländern durchführen, um entsprechend der Qualitätskriterien für Schlichtungsverfahren der EU-Kommission ein praxistaugliches Instrument zu entwickeln.“ Projektpartner sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein sowie der Gütesiegelanbieter Trusted Shops, die DEVK Versicherungen und der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V.. Für ein Schlichtungsverfahren können sich Verbraucherinnen und Verbraucher anmelden unter: www.online-schlichter.de/fall-zur-schlichtung-einreichen

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