Im Jahr 2015 wurden den Kommunen in Rheinland-Pfalz erstmals Abschläge in Höhe von 7 Mio. Euro gezahlt und in diesem Jahr rund 40 Mio. Euro. So konnten die Kommunen in einem ersten Schritt finanziell entlastet werden schon bevor die sehr arbeitsintensive und zeitaufwändige Einzelfallabrechnung abgeschlossen ist. Darüber hinaus wurden Rechnungen in Höhe von 6,1 Mio. Euro an Jugendämter in Rheinland-Pfalz erstattet. Weitere rund 16 Millionen Euro wurden an Jugendämter außerhalb von Rheinland-Pfalz geleistet.
Das für die finanzielle Abwicklung zuständige Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV) arbeitet mit Hochdruck an den ausstehenden Abrechnungen und hat zur zügigen Bearbeitung diesen Arbeitsbereich deutlich auf aktuell mittlerweile 28 Vollzeit-Stellen aufgestockt. Weitere 3,75 Vollzeit-Stellen stehen ab 15.Mai 2017 zur Verfügung.
Da das Aufnahmeverfahren der UMF zum 1. November 2015 bundesweit geändert wurde, werden derzeit zwei Abrechnungsverfahren - eines für die sogenannten Altfälle, die vor dem 1.11.2015 eingereist sind und eines für die später eingereisten sogenannten Neufälle – durchgeführt. Aufgrund gesetzlicher Übergangsregelungen und Fristen kam es zum Jahresende 2016 zu einem verstärkten Rechnungseingang für Altfälle aus den Jahren 2012 bis 2015. Das Land muss die Altfälle bis zum 30. Juni 2017 abgerechnet und erstattet haben. Daher werden diese derzeit prioritär bearbeitet.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nach ihrer Ankunft vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen und in einer Einrichtung der Jugendhilfe, oder bei einer Pflegefamilie untergebracht und betreut. Die Kosten hierfür trägt das Land zu 100 Prozent. Der Landeshaushalt sieht in diesem Jahr 97 Mio. Euro für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vor. Derzeit leben rund 2.900 unbegleitete jugendliche Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz.