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Land strebt einheitliche Arzthonorare für Versorgung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen an

Das Land strebt an, für die ärztlichen Leistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Ingelheim und Kusel neue Verträge auszuhandeln. Ziel ist es, auch für diese beiden Standorte eine Honorarvereinbarung zu treffen, die sich in der Höhe an denen der übrigen Erstaufnahmeeinrichtungen orientiert. Für das Land werden diese Gespräche von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD, geführt.

Das Land erstattet den Vertragspartnern für die medizinische Versorgung der Asylsuchenden in den Unterkünften des Landes in der Regel einen Stundensatz von 100 Euro – die einzigen Ausnahmen hiervon bilden Ingelheim und Kusel. Auf eine landesweit geltende Rahmenvereinbarung über ärztliche Sprechstunden in Erstaufnahmeeinrichtungen verzichten das Land und die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.

„Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen läuft dank des großen Engagements der Beteiligten vor Ort in allen Unterkünften gut. Ich bin zuversichtlich, dass das Land so bald wie möglich auch für Ingelheim und Kusel neue Vertragsabschlüsse erzielen kann, die für die Anbieter und das Land akzeptabel sind und durch die wir auch in Zukunft die regelmäßige medizinische Versorgung der Flüchtlinge in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen garantieren können“, erklärt Integrationsministerin Anne Spiegel.

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