„Flüchtlinge werden in Deutschland vielfach mit Alltagssituationen konfrontiert, die sie aus ihren Heimatländern gar nicht oder zumindest anders kennen. Das kann dazu führen, dass sie falsche oder benachteiligende Verträge oder Rechtsbeziehungen eingehen und sich schlimmstenfalls auch verschulden“, erläutert Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel. Aber auch schon länger in der Bundesrepublik lebende Migrantinnen und Migranten können etwa durch fehlende Sprachkenntnisse benachteiligt sein. Rheinland-Pfalz empfiehlt daher, für Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten, die hier leben und konsumieren, passende Beratungs- und Bildungsangebote besser zugänglich zu machen beziehungsweise neu zu schaffen.
Darüber hinaus fordert Rheinland-Pfalz Maßnahmen, um zu verhindern, dass Flüchtlinge in langfristigen Verträgen und Abos hängen bleiben, wenn sie notgedrungen ihren Aufenthaltsort wechseln müssen. „Viele Flüchtlinge stecken bereits in längerfristigen Handyverträgen oder anderen Abos, wenn sie in ein anderes Bundesland verteilt werden oder freiwillig oder auch zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückkehren. Hier braucht es dringend eine Lösung, damit die Betroffenen aus laufenden Verträgen oder Abos wieder raus kommen“, so Ministerin Spiegel.
Eine Maßnahme für eine bessere Information von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten über Verbraucherfragen kann etwa ein Materialkompass sein, der nach Sachthemen wie auch nach Sprachen alle bestehenden Angebote wie Flyer, Musterbriefe und sonstige Informationsmedien ordnet. „Ein solcher Materialkompass sollte für in der Flüchtlingshilfe oder Verbraucherberatung Tätige ebenso zugänglich sein wie für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten. Rheinland-Pfalz setzt sich auf der Verbraucherschutzministerkonferenz dafür ein, dass die freie Nutzung solcher Angebote möglich ist“, sagt Ministerin Spiegel.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung begrüßt zudem die Absicht der Bundesregierung, mithilfe eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanzierten Projekts des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen Videos als Verbraucherinformationen für Flüchtlinge zu produzieren. „Gerade Personen mit geringen oder fehlenden Sprachkenntnissen können sich durch Videos, die mit wenig Sprache auskommen oder mit Übersetzungen arbeiten, gut mit Verbraucherschutzthemen vertraut machen“, so Spiegel. Darüber hinaus setzt sich Rheinland-Pfalz dafür ein, dass diese Filme lizenzfrei dafür genutzt werden können, Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten zu informieren.
„Sichergestellt werden muss zudem auch, dass entsprechend des Rahmenlehrplans für Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Integrationskurse Alltagssituationen zu richtigem Verbraucherverhalten im Unterricht auch tatsächlich abdecken. So würden neu zu uns gekommene Menschen lernen, worauf sie in Alltagssituationen achten sollten, um nicht in für sie negativen Verträgen zu landen und um ihre Verbraucherrechte durchsetzen zu können", sagt Ministerin Spiegel. Auch die Möglichkeiten von Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung durch Verbraucherverbände sollten in einfacher Form aufgegriffen und im Sprachunterrichtsteil der Integrationskurse vermittelt werden.