„Damit liegt nun endlich ein stimmiges Gesamtkonzept für die Arbeitsmigration und die Integration auf dem Tisch. Mit klaren Regelungen, wer aufgrund seines Berufs und der Qualifikation nach Deutschland einreisen und hier arbeiten darf, mit Aussagen zum Familiennachzug und mit der Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen aus dem Asyl-System ins System der Arbeitsmarktintegration zu wechseln, regelt dieses Gesetz umfassend die Einwanderung“, erklärt Integrationsministerin Anne Spiegel. Ein Kriterium für die Arbeitseinwanderung ist vor allem das berufliche Potenzial der Bewerberin, beziehungsweise des Bewerbers.
„Der Entwurf ist damit eine gute Grundlage für die weitere Diskussion im Bund und in den Ländern, in die wir jetzt schnell einsteigen müssen. Besonders freut mich, dass das Konzept auch die Integration bis hin zur Einbürgerung mitdenkt. Keinesfalls dürfen nämlich die Fehler, die zum Beispiel bei den Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern geschehen sind, wiederholt werden. Deswegen ist es richtig, von Anfang an Integrationsangebote zu machen“, erläutert Ministerin Spiegel und kritisiert: „Es ist bedauerlich, das der Bund trotz wiederholter Aufforderungen seitens der Länder noch keinen Gesetzentwurf für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt hat.“