„Wenn wir Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen wollen, müssen die staatlichen Leistungen für alle Kinder – ganz gleich, ob mit oder ohne Behinderung – im Sozialgesetzbuch VIII zusammengeführt werden. Wir brauchen diese Reform und erwarten, dass der Bund endlich einen Gesetzentwurf hierzu vorlegt“, fordert Ministerin Spiegel.
Je nach Art ihrer Behinderung, erhalten betroffene Eltern und Kinder Leistungen nach unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern. Körperlich und geistig behinderte Kinder er-halten Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB) IX und damit von den Sozi-alämtern, seelisch behinderte Kinder, die etwa unter Autismus oder ADHS leiden, nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) und damit von den Jugendämtern. Dadurch werden ihre Eltern mit ihren Anliegen oft zwischen verschiedenen Behörden einer Kommunalverwaltung hin und her geschickt, bis klar ist, welches Sozialgesetz-buch greift. „Im Interesse der ohnehin bereits belasteten Familien brauchen wir hier eine Vereinfachung des Systems in dem Sinne, dass künftig die Kinder- und Jugend-hilfe für alle Kinder zuständig ist“, erläutert Ministerin Anne Spiegel.