Künftig soll ein „berechtigtes Interesse“ genügen, um Daten von Verbraucherinnen und Verbraucher über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus verwenden zu dürfen. „Dies weicht den Grundsatz der Zweckbindung und das Recht, über die eigenen Daten selbst zu bestimmen, auf“, so Verbraucherschutzministerin Spiegel. „Zum Beispiel könnten Vertragsdaten ohne weitere Einwilligung der Betroffenen für Werbung genutzt werden. Gegen diese Regelungen sprechen nicht nur Gründe des Verbraucherdatenschutzes, sie widersprechen auch geltendem EU-Recht.“
Wie man seine Einwilligung für die Datennutzung geben oder diese zurückziehen kann, auch das regelt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Danach müsse es genau so leicht sein, eine Einwilligung zu erteilen wie diese zu widerrufen. Diese Regelung wurde nicht übernommen, kritisiert die Verbraucherschutzministerin. Spiegel erwartet hier Nachbesserung und stellt zudem klar: „Verbraucherinnen und Verbrauchern, die die Nutzung ihrer Daten verweigern, sollte der Zugang zu bestimmten Diensten oder Produkten nicht gänzlich verwehrt werden. Internetdienste oder -produkte müssen auch ohne Datenfreigabe zugänglich bleiben.“
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