Vor allem müssten Plattformbetreiber endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und Hasskommentare, Meldungen von Social Bots (kleinen Software-Robotern) und erkannte Falschmeldungen konsequent löschen.
„Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung sind auch im Netz strafbar. Allerdings gibt es hier noch zu wenig rechtliche Konsequenzen“, führte Ministerin Spiegel aus. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, die sicherstellt, dass verbotene Inhalte konsequent binnen spätestens eines Tages gelöscht werden. Die bisher geltende Selbstverpflichtung der großen Plattformbetreiber hat bislang zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis geführt.“ Spiegel verwies darauf, dass Facebook nur 46% der gemeldeten Hassbotschaften entferne oder sperre, YouTube nur 10% und Twitter sogar nur 1%.
Ministerin Spiegel wies darauf hin, dass besonders Frauen, aber auch Menschen wegen ihrer Herkunft oder ihres Glaubens im Netz massiv beleidigt oder durch sogenannte Fake News verunglimpft werden. „Dieses Cybermobbing können und wollen wir nicht hinnehmen. Es ist unser aller Aufgabe – damit meine ich unsere gesamte Gesellschaft – hier klar Position zu beziehen und den Plattformbetreibern klar zu kommunizieren, dass sie hier eine große Verantwortung haben, der sie gerecht werden müssen. Es ist nicht nachvollziehbar und nicht zu entschuldigen, dass milliardenschwere Unternehmen, die Spam von sonstigen Meldungen unterscheiden können und nackte Frauenoberkörper auf ihrer Seite vollständig unterbinden, nicht einmal gemeldete Hassbotschaften konsequent löschen“, erklärte Familienministerin Spiegel. „Wir alle nutzen das Internet jeden Tag – privat und beruflich, von früh bis spät. Umso wichtiger ist es, dass auch hier unsere Rechte und Werte gelten und auch durchgesetzt werden – darauf müssen wir alle vertrauen können.“
Das Video zur Landtagsrede finden Sie <link internal-link landtagsrede>hier.
Ministerin Anne Spiegel hat außerdem an der Aktion "NOHATE TALK" teilgenommen. Das Video finden Sie <link internal-link zur aktion>hier.