„Ich kann den Wunsch eines jeden Menschen nachvollziehen, der wissen möchte, wer sein Vater ist. Daher unterstützen wir, dass beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ein Samenspenderregister eingerichtet und geführt wird, das auf Anfrage Auskunft erteilt. Gleichzeitig gewährleistet das Gesetz, dass der Samenspender nicht als rechtlicher Vater in Anspruch genommen werden kann“, erklärt Familienministerin Anne Spiegel.
Nach dem Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Durch die derzeitige dezentrale Dokumentation und die Art der gespeicherten Angaben, gestaltet sich die Suche nach dem biologischen Vater für Spenderkinder aber oft sehr schwierig. „Es ist deswegen richtig, ein nationales Samenspenderregister für Samenbanken einzurichten, bei dem Betroffene nachfragen können, wer ihr leiblicher Vater ist“, stellt Ministerin Spiegel abschließend fest. Rheinland-Pfalz werde dem Gesetzentwurf im Bundesrat morgen zustimmen.