| Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel für klare Deckelung von Inkassogebühren 

Angesichts der aktuell im Deutschen Bundestag diskutierten Neuregelung des Inkassowesens fordert Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel deutliche Nachbesserungen. Insbesondere hält sie die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Gebühren für Bagatellbeträge für unzureichend: „Eine Begrenzung von Inkassogebühren für Kleinbeträge ist nicht ausreichend. Auch 27 Euro bis 70,20 Euro bei einer Forderung von 200 Euro sind völlig unverhältnismäßig.

Außerdem müssen die Gebühren transparent für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Nur wenn diese genau sehen können, welche Gebühren auf ihre Rechnung draufgeschlagen werden dürfen, wissen sie, ob sie diese bezahlen müssen oder nicht.“ 

Die Gebührendeckelung zu Mahn- und Inkasso-Gebühren muss so geregelt sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob die erhobene Gebühr berechtigt ist. Wenn die Höhe der zulässigen Gebühren von unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Schwierigkeit der Sache“ abhängen, können nicht einmal die Verbraucherzentralen Tabellen erstellen, in denen man eindeutig erkennen kann, welche Gebühr für einen bestimmten Betrag verlangt werden kann. Dies ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher äußerst intransparent.
 
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind zahlungswillig, aber oftmals – gerade derzeit vorübergehend wegen Verdienstausfällen oder Kurzarbeit in der Corona-Pandemie - nicht zahlungsfähig. “Inkasso-Unternehmen gehören zu den Gewinnern dieser Krise, da sie von Schulden profitieren. Das dürfen Inkassounternehmen nicht ausnutzen, um sich eine goldene Nase zu verdienen, sondern die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen“, erklärte Verbraucherschutzministerin Spiegel.  

Hintergrund: 
Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel hatte vor wenigen Tagen bereits gemeinsam mit anderen Ministerinnen und Ministern und Senatorinnen und Senatoren für Verbraucherschutz in einem offenen Brief an die zuständige Bundesministerin Christine Lambrecht deutlich gemacht, dass sie Corona-bedingten Nachbesserungsbedarf im Inkassowesen sieht. 
 

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