„Mit Kontoführungsgebühren von bis zu 100 Euro im Jahr konterkarieren die Geldinstitute derzeit die Idee des Basiskontos. Denn dieses wurde entwickelt, um auch bedürftigen Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder kein regelmäßiges Einkommen haben, ein Girokonto zu ermöglichen“, beanstandet Ministerin Spiegel. „Der Bund muss dringend tätig werden, um dies nun zu gewährleisten. Denn leider hat sich gezeigt, dass die Banken und Sparkassen mit ihrer Gebührenpolitik die grundlegende Idee eines Kontos für Jedermann nicht umsetzen.“
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat Ende April beschlossen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesichts einer Vielzahl an Basiskonten mit unangemessen hohen Entgelten aktiv werden sollte. Konkret gilt es, den Verdacht zu überprüfen, ob systematische Verstöße gegen die gesetzlich geforderte Angemessenheit der Kontoführungsgebühren begangen werden. Ministerin Spiegel begrüßt, dass die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz dieser Frage in ihrem neuesten Marktcheck nachgegangen ist.
Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium kritisiert auch, dass die Höhe der Kontoführungsgebühren in der Berechnung des Sozialleistungsbezugs nicht realistisch abgebildet ist. So sehen die Hartz IV-Sätze und das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit für Finanzdienstleistungen jeweils lediglich 1,93 Euro im Monat vor, obwohl die Kontogebühren für die Basiskonten, auf die gerade Personen im Sozialleistungsbezug häufig angewiesen sind, wesentlich höher liegen.