Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten durch Weiterbildung
Die rheinland-pfälzische Landesregierung bewertet die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als eine zentrale politische Aufgabe. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist dabei eine entscheidende Voraussetzung für eine politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration, sie ist weiterhin einer der wichtigsten Schlüsselfaktoren für beruflichen und gesellschaftlichen Erfolg.
Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ stehen in Rheinland-Pfalz lebenden Erwachsenen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrem Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive offen und richten sich insbesondere an diejenigen, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben. Die Landessprachkurse sind eine Ergänzung zu den Sprachkursen des Bundes und bieten allen zugewanderten Erwachsenen die Möglichkeit, in einem überschaubaren Zeitraum so gut Deutsch zu lernen, dass ihre Integration in die hiesige Gesellschaft gelingen kann. Der Besuch der Kurse führt die Zugewanderten an das deutsche Bildungssystem heran und bietet gleichzeitig eine Orientierungshilfe für das Leben in der hiesigen Gesellschaft.
Wer fördert: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Willy-Brandt-Platz 3
54290
Trier
Telefon: +49(651) 9494-0
Telefax: +49(651) 9494-170
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de
Webseite: https://mffki.rlp.de
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind:
- nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Volkshochschulen;
- nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie die ihnen angehörenden Einrichtungen;
- andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 16 des Weiterbildungsgesetzes
(WBG);
- sonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten.
Wie wird gefördert:
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung, welche in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt wird.
Grundsätzlich sind folgende Kosten förderfähig:
- Honorare für Lehrpersonal;
- Honorare für die kursbegleitende Kinderbetreuung und sozialpädagogische
Begleitung, wenn sie für das Projekt entstehen und ein Nachweis möglich ist;
- Lehrmaterial, wenn es für die Durchführung des beantragten Kurses erforderlich
und ein Nachweis möglich ist
- Reisekosten des Lehrpersonals;
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden,
- Kosten, die auch ohne das Projekt bereits entstehen.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Sprachkurse zur sprachlichen, persönlichen, kulturellen, beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten mit einem Unterrichtsumfang von 60, 80 oder 100 Unterrichtsstunden.
Die Kurse müssen sich nicht ausschließlich auf die Sprachförderung beschränken, vorrangig gefördert werden Maßnahmen, an deren Standort parallel Sprachfördermaßnahmen an Kindertagesstätten und Grundschulen durchgeführt werden.
Darüber hinaus kann eine Zuwendung für die Kinderbetreuung während der Unterrichtseinheit gewährt werden, sofern die Kinderbetreuung nicht durch eine Kindertagesstätte erfolgen kann.
Sofern es aufgrund der besonderen persönlichen und sozialen Situation der Teilnehmenden bzw. der Zielgruppe erforderlich ist, kann weiterhin eine Zuwendung für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden gewährt werden.
Förderhöhe:
Die maximale Höhe der Zuwendungen richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden und Module. Unter der unten angegebenen Webseite können Sie alle Details einsehen.
Voraussetzungen:
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den im Verwendungsnachweis nachzuweisenden tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten. Hiervon abzuziehen sind sämtliche Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, z.B. Teilnehmerentgelte, Zuwendungen, Zuschüsse Dritter und Zuschüsse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Teilnahmeberechtigte an Integrationskursen.
Antragsfristen:
Die Förderanträge für einen Landeskurs "Sprachziel: Deutsch" können jährlich bis zum 30. Januar bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier eingereicht werden.
Hinweise:
Das Angebot finden Sie Hier und detaillierte Hinweise finden Sie unter den Förderkriterien.