Bundesstiftung Aufarbeitung - Projektförderung

Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag fördert die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur jährlich zahlreiche Projekte, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen. Bundesweit und international unterstützen wir die unterschiedlichsten Vorhaben von Initiativen und Institutionen sowohl inhaltlich als auch finanziell. Seit der Stiftungsgründung 1998 konnten mehrere Tausend Vorhaben im gesamten Bundesgebiet gefördert werden. Die Projektförderung ist ein wichtiger Beitrag zu einer vielfältigen und lebendigen Aufarbeitungslandschaft. 

Laufzeit: Unterschiedliche Projektzeiträume

Ansprechpartner

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Telefon: 030-31 98 95-0
E-Mail: buero@bundesstiftung-aufarbeitung.de
Webseite: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de

Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Juristischen Personen gleichgestellt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnergesellschaften.

Was wird gefördert:

Die Bundesstiftung Aufarbeitung möchte mit ihrer Projektförderung in allen Teilen Deutschlands insbesondere
- die historisch-politische Bildungsarbeit zu den ihr per Gesetz übertragenen Aufgaben und Themen befördern;
- unterschiedliche Zielgruppen für diese Themen ansprechen und interessieren sowie darüber hinaus mit und in ihrer Projektförderung die gesellschaftliche Vielfalt abbilden;
- neue, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse in die Öffentlichkeit bringen und hierfür erforderliche Quellen sichern und erschließen;
- dazu beitragen, diese Themen in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dauerhaft zu verankern;
- zum Austausch und zur Vernetzung zwischen gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufarbeitung beitragen sowie eine internationale Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung von Diktaturen anregen und unterstützen;
- den Wissenstransfer in die schulische und außerschulische Bildungsarbeit befördern;
- Beiträge zur Herausbildung einer gesamtdeutschen Erinnerungskultur leisten, welche die Erinnerung an die kommunistische Diktatur in Deutschland, die Teilung und deren Überwindung einschließt.

Förderhöhe: Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Sie kann in Form von nicht rückzahlbaren und von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt werden. Zur Finanzierung des Projekts sind Eigen- oder Fremdmittel in angemessener Höhe, mindestens jedoch 10 % der Gesamtausgaben, einzubringen und nachzuweisen. Eine Zuwendung kann ausnahmsweise als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks nur möglich ist, indem die Bundesstiftung Aufarbeitung die gesamten förderfähigen Ausgaben übernimmt.

Hinweise:

Das Angebot und weiterführende Hinweise zur Projektförderung finden Sie Hier

Neben der regulären Projektförderung finden Sie eine Reihe von Förderprogrammen für spezielle Vorhaben: Dissertationen zu Themen werden mit einem Stipendienprogramm unterstützt. Der internationale Austausch zwischen Institutionen zur Gedenk- und Erinnerungskultur wird mit dem Programm Memory Work unterstützt.