Irene Alt, die als Beauftragte des Bundesrates den Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe im Bundestag vertritt, erklärt: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Es stellt eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht mit der Ehe gleich. Jetzt müssen wir auch endlich die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist dafür, die Länder haben einer entsprechenden Gesetzesinitiative, die Rheinland-Pfalz initiiert hatte, im Bundesrat zugestimmt und es ist nicht ersichtlich, warum die Bundesregierung sich diesem nächsten, überfälligen Schritt verweigert.“