„Mit der beschlossenen Änderung des Landesaufnahmegesetzes erhalten die Kommunen im Land in diesem Jahr Sondermittel in Höhe von 267,2 Mio. Euro. Damit haben die Kommunen bereits früh im Jahr Planungssicherheit und zusätzliche Mittel, um die Fluchtaufnahme der Schutz suchenden Menschen bewältigen zu können und darüber hinaus auch die Angebote zur Integration vor Ort zu stärken“, stellte Integrationsministerin Katharina Binz fest.
200 Mio. Euro der beschlossenen Sondermittel stammen aus Landesmitteln, 67,2 Mio. Euro werden im Vorgriff auf die erwarteten Bundesmittel gezahlt. Das Land leitet damit den rheinland-pfälzischen Kommunen die in der Ministerpräsidentenkonferenz im November vereinbarten Mittel des Bundes im Bereich der Flüchtlingsfinanzierung vollständig weiter.
Die 267,2 Mio. Euro an Sondermitteln werden zusätzlich zur regulären Aufwendungserstattung auf Basis des Landesaufnahmegesetzes gezahlt. Für das Jahr 2024 sind somit allein im Landesaufnahmegesetz insgesamt rund 317,6 Mio. Euro an Zahlungen des Landes zugunsten der Kommunen im Land vorgesehen. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt – wie auch in den vergangenen Jahren – im Rahmen eines differenzierten Verteilsystems, das die unterschiedlichen kommunalen Belastungen berücksichtigt.
„Die Aufnahme und Integration der Menschen, die in unserem Land Schutz suchen, kann nur gelingen, wenn wir über alle politischen Ebenen hinweg an einem Strang ziehen. Das Land leistet seinen Beitrag und steht den Kommunen als verlässlicher Partner zur Seite“, sagte Integrationsministerin Katharina Binz.
Die festgeschriebene Auszahlung der Mittel nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen garantiert, dass diese beschlossenen Sondermittel zeitnah in den Kommunen ankommen werden. Die vom Land bereitgestellten 200 Mio. Euro werden wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt:
131,3 Mio. Euro werden auf Basis eines einwohnerbezogenen Schlüssels verteilt. Weitere 65,7 Millionen Euro werden unter Berücksichtigung der heterogenen Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine verteilt.
Darüber hinaus wird das Land die Standortkommunen von Aufnahmeeinrichtungen des Landes gezielt mit einem Betrag von 3 Mio. Euro unterstützen, der in zwei Tranchen ausgezahlt wird. Insgesamt erhalten die Standortkommunen der Aufnahmeeinrichtungen somit 1,4 Mio. Euro mehr als im Jahr 2023.