„Ich freue mich, dass nun auch die Stadt Mainz die Voraussetzungen für einen direkten und diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung für Flüchtlinge geschaffen hat“, erklärt Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Ministerin Spiegel fügt an: „Die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht den Asylsuchenden den direkten Zugang zu einem Arzt ohne Umweg über die zuständige Sozialbehörde. Gleichzeitig werden Betroffene und Behörden durch dieses Verfahren entlastet. Hier haben wir also eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“
Gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen hatte das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie im Februar 2016 eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer eGK für Flüchtlinge unterzeichnet. Den für die Krankenhilfe der Flüchtlinge zuständigen Behörden, also den Kreisen und kreisfreien Städten, steht seither ein Angebot zum Beitritt zu dieser Vereinbarung offen. Nach der Stadt Trier und dem Landkreis Kusel ist die Stadt Mainz die dritte Kommune, die sich für einen Einsatz der eGK entschieden hat. „Das zeigt, dass Kommunen vom Angebot und den Vorteilen der Gesundheitskarte überzeugt sein können, wenn sie sich eingehender mit ihr befassen“, so Bätzing-Lichtenthäler.
Durch einen Beschluss des Mainzer Stadtrates am 23. November 2016 wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Mainz beauftragt zu prüfen, ob eine Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge kostenneutral, das heißt ohne Mehrkosten für die Stadt Mainz, möglich ist. „Nach guten und fairen Gesprächen und Verhandlungen mit der IKK Südwest konnte ein Weg gefunden werden, wie die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge unter den Vorgaben des Mainzer Stadtrates zum 1. Juli 2017 eingeführt werden kann“, so Sozialdezernent Kurt Merkator.
Ohne die eGK erhalten Flüchtlinge, die nach einem Aufenthalt in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen der Stadt Mainz zugewiesen werden, dort für den Arztbesuch automatisch jedes Quartal einen Behandlungsschein. Dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand sowie die Ausgabe der Behandlungsscheine entfallen nun bis auf wenige Ausnahmen.
Eingeführt wird die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz in Kooperation mit der IKK Südwest. Vorstand Roland Engehausen befürwortet die Entscheidung der Stadt und betont: "Wir stellen uns als regional starke Krankenkasse der gesellschaftlichen Herausforderung, die die Bewältigung der Zuwanderung bedeutet. Hier in unserer Landeshauptstadt Mainz wollen wir die Stadtverwaltung mit unseren automatisierten und sicheren elektronischen Verfahren bei der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern von Bürokratie entlasten.“
Die Einschränkung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und wird weiterhin Bestand haben. Die Vereinbarungspartner haben vor diesem Hintergrund gemeinsam einen Leistungsumfang definiert, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt. Das Leistungsspektrum für Flüchtlinge verändert sich durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht, jedoch erhält zukünftig jeder Neuankömmling eine eigene Krankenversichertenkarte und wird von der IKK Südwest betreut.
Die Landesregierung bietet allen interessierten Kommunen weiterhin ihre Unterstützung und Beratung bei der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge an. „Wir hoffen sehr, dass weitere Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz dieses Angebot aufgreifen werden“, betonen Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und Ministerin Spiegel.