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Frauen- und Justizministerium veröffentlichen Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt

Das Frauen- und das Justizministerium haben gemeinsam einen Leitfaden veröffentlicht, der beschreibt, wie in Gerichtsverfahren bei Sorge- und Umgangsstreitigkeiten vorgegangen werden kann, wenn häusliche Gewalt in der Familie stattfindet. Er informiert über verschiedene Elemente der gerichtlichen Verfahrensgestaltung, die Einbindung verschiedener Verfahrensbeteiligter und zivilgesellschaftlicher Dritter wie Beratungsstellen und Gewaltschutzstellen.

„Kinder sind bei häuslicher Gewalt immer mitbetroffen, auch wenn sie die Gewalt nicht unmittelbar selbst erfahren. Das muss auch vor Gericht Berücksichtigung finden. Auch die Betroffenen von häuslicher Gewalt in solchen Gerichtsverfahren müssen vor dem gewaltausübenden Elternteil geschützt werden. Bei vielen Gerichten ist dies bereits gängige Praxis. Nun gibt es eine interdisziplinäre Arbeitshilfe, die bei solchen Verfahren Mitwirkende an Kindschaftssachen systematisch unterstützt und das Kindeswohl und den Opferschutz in den Fokus nimmt“, stellt Frauenministerin Katharina Binz fest.

Der Leitfaden ist nicht nur für alle am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten gedacht. Er steht allen justiznahen oder interessierten Institutionen, Organisationen und Personen frei zur Verfügung und kann auf den Internetseiten des Frauenministeriums und auch des Justizministeriums heruntergeladen werden. Er soll bewirken, dass Schutzbedarfe professionsübergreifend wahrgenommen werden. Eine Weitergabe ist ausdrücklich erwünscht.

Erarbeitet wurde der Leitfaden unter Federführung des Frauenministeriums von einer Fachgruppe des Landesweiten Runden Tischs des Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG). Die Fachgruppe bestand aus Vertreterinnen und Vertretern des Justizministeriums, der Jugendämter, der Frauenunterstützungseinrichtungen, der Täterarbeitseinrichtungen, Rechtsanwältinnen sowie Richtern und Richterinnen.

Justizminister Herbert Mertin erklärte: „Mit der Überzeugung, dass der Leitfaden in der Praxis gewinnbringend eingesetzt werden kann, haben wir ihn auch den Gerichten in Rheinland-Pfalz als Handreichung zur Verfügung gestellt. Er ergänzt das bereits vom Ministerium der Justiz vorgehaltene, breit gefächerte Angebot an Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichterinnen und -richter.“

Hintergrund:

Bei der Erstellung des Leitfadens galt der „Sonderleitfaden zum Münchner Modell“ des Familiengerichts München als positives Vorbild. Der Sonderleitfaden ist Teil des Münchner Modells für familiengerichtliche Verfahren und wurde unter Koordinierung des Familiengerichts in einer Arbeitsgruppe, in der neben dem Familiengericht das Jugendamt, Einrichtungen des Gewaltschutzes, des Kinderschutzes und der Täterarbeit, Verfahrensbeistände, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Sachverständige vertreten sind, erarbeitet. Er wurde erstmals 2007 veröffentlicht.

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:

mffki.rlp.de/fileadmin/07/Bilder/Themen/Frauen/Gewalt_gegen_Frauen/Leitfaden_zuSorgeundUmgangsverfahren__bf.pdf

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