Die Bundesregierung hatte ein gleichnamiges Sachverständigengutachten sowie eine eigene Stellungnahme im Juni 2011 als ersten Gleichstellungsbericht beschlossen und im Dezember 2012 abschließend im Bundestag beraten lassen. Ein Ergebnis des Gleichstellungsberichts war, dass die Frauen- und Gleichstellungspolitik einerseits zentrale Aspekte der Zukunftsfähigkeit Deutschlands berührt, dass es andererseits aber kein politisches Konzept für eine konsistente Frauen- und Gleichstellungspolitik der Bundesregierung gibt. „Es ist höchste Zeit, dass der Bund sich um eine in sich logische Frauenpolitik bemüht. Ob Abschaffung der Minijobs, Modifizierung des Ehegattensplittings oder Entgeltgleichheit – das Bundesfrauenministerium hat bislang noch nicht auf die Handlungsempfehlungen des Berichts reagiert. Im Gegenteil: Die Einführung des Betreuungsgeldes oder die Anhebung der Einkommensgrenzen für Minijobs legen die Vermutung nahe, dass die Bundesregierung die Ergebnisse des Gleichstellungsberichts weitgehend unbeachtet lässt. Wir möchten jetzt wissen, wann Frauenministerin Schröder endlich zielführend aktiv werden möchte“, kritisiert Frauenministerin Irene Alt.
Rheinland-Pfalz wird den Berichtsantrag zum Bundesgleichstellungsbericht voraussichtlich am 22. März einbringen.