| Istanbul-Konvention

Ministerin Katharina Binz: Rheinland-Pfalz geht mit Aktionsplan zur Istanbul-Konvention gemeinsam und entschieden gegen Gewalt an Frauen vor

Ministerin Katharina Binz hat heute den Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgestellt, der zuvor vom Ministerrat beschlossen wurde. Der Aktionsplan verfolgt das Ziel, Frauen in Rheinland-Pfalz ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen.

„Die Umsetzung des Aktionsplans zur Istanbul-Konvention hat einen klaren Fokus auf Prävention, Schutz und Unterstützung. Wir setzen uns dafür ein, Gewalt dort zu verhindern, wo sie entsteht, indem wir Risikofaktoren frühzeitig erkennen und die Gesellschaft sensibilisieren. Gleichzeitig bauen wir den Zugang zu schnellen und effektiven Hilfeangeboten für Frauen und Kinder aus. Dies gelingt nur durch die enge Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren und den Kommunen. Nur durch die Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteuren können wir den Schutz nachhaltig verbessern“, erklärte Ministerin Katharina Binz.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist Teil des aktuellen Koalitionsvertrags der Landesregierung. Der dazugehörige Aktionsplan umfasst insgesamt 117 konkrete Einzelmaßnahmen, die relevante Bereiche der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen betreffen. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration trägt mit 64 Einzelmaßnahmen dabei eine zentrale Verantwortung.

„Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine Aufgabe von großer Tragweite, die über die Zuständigkeit eines einzelnen Ministeriums hinausgeht. Aus diesem Grund wurde sie nicht nur von meinem Ministerium, sondern auch in enger Zusammenarbeit mit fünf weiteren Ministerien vorangetrieben: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Justiz, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, dem Ministerium für Bildung sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Nur durch diese interministerielle Kooperation können wir sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt und die notwendigen Maßnahmen effektiv und nachhaltig umgesetzt werden“, betonte Ministerin Binz.

Die Koordinierung der Maßnahmen erfolgt durch eine eigens eingerichtete Koordinierungsstelle im Frauenministerium. 

„Die Umsetzung des Aktionsplans bedeutet für mein Ministerium vor allem, den direkten Zugang zu Hilfe- und Unterstützungsangeboten für Frauen weiter auszubauen. Unser Ziel ist es, die Zahl der Frauenhausplätze im Vergleich zu der Zahl von 2022 bis 2030 zu verdoppeln. Durch neue Frauenhäuser, den Ausbau der Second-Stage-Wohnungen und der Beratung durch Fachberatungsstellen wollen wir die Frauenhäuser stärken. In den Second-Stage-Wohnungen unterstützen wir stabilisierte Frauen in der schwierigen Übergangsphase vom Frauenhausaufenthalt in die eigene Wohnung. Gleichzeitig schaffen wir Platz für Frauen, die akut Hilfe benötigen. Wir wollen sicherstellen, dass jedes Frauenhaus bis 2030 über solche Second-Stage-Wohnungen verfügt. Zudem werden wir bis 2026 alle Frauenhäuser mit einer ambulanten Beratungsstelle ausstatten, um gewaltbetroffenen Frauen bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Unser Dreiklang aus Ausbau, Beratung und Second-Stage-Wohnungen stellt sicher, dass jede Frau genau die Hilfe erhält, die sie in ihrer Situation benötigt. Ein einseitiger Ausbau der Aufnahmekapazitäten würde einem bedarfsgerechten Hilfesystem nicht gerecht werden“, sagte Binz.

Ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans ist die Unterstützung von Kindern, die mit ihren Müttern in Frauenhäusern leben und Gewalt erlebt haben. Ab 2027 soll ein Modellprojekt starten, das speziell auf die Bedürfnisse von Jungen eingeht, die häusliche Gewalt durch den Vater oder Partner ihrer Mutter erfahren haben. Ziel ist es, den Jungen zu helfen, ihre Erlebnisse altersgerecht zu reflektieren und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien zu erlernen. Darüber hinaus wird die Finanzierung der Interventionsstellen schon ab 2025 verbessert. Außerdem soll bis 2030 möglichst jede dieser Stellen mit einer Kinderinterventionsstelle ausgestattet sein. Auch die Förderung von Frauennotrufen und Fachstellen für sexualisierte Gewalt wird noch in diesem Jahr ausgebaut. Weiterhin ermöglicht ein neues Projekt vertrauliche Spurensicherung in Kliniken für gewaltbetroffene Frauen. 

Zur Umsetzung der Maßnahmen im Aktionsplan im Bereich Gewalt gegen Frauen, konnten im Doppelhaushalt 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 2 Millionen und 2026 zusätzlich 0,5 Millionen Euro bereitgestellt werden, sodass in diesem Bereich insgesamt je ca. 9 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 2017 waren es noch rund 3,5 Millionen Euro. Der zeitliche Horizont der Umsetzung des Aktionsplans geht über den Doppelhaushalt 2025/2026 hinaus und wird daher auch Einfluss auf künftige Haushalte haben.

Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gehört ebenfalls eine kontinuierliche Evaluation und Fortschreibung des Aktionsplans. „Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein langfristiger Prozess. Wir werden die Umsetzung des Aktionsplans 2031 evaluieren, um rückblickend zu schauen, ob alle Maßnahmen zufriedenstellend umgesetzt wurden und ob es aktuelle Themen gibt, die noch behandelt werden müssen, damit der Plan den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen und neue Maßnahmen in den Plan aufgenommen“, so Ministerin Binz.

„Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Mit diesem Aktionsplan haben wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Wir alle – Politik und Gesellschaft – sind gefordert, gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzugehen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Unser Ziel bleibt es, Rheinland-Pfalz zu einem Ort zu machen, an dem Frauen und ihre Kinder ohne Gewalt leben können“, schloss Ministerin Binz.

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