Sie hat ein Gewaltschutzkonzept auf den Weg gebracht, das sowohl Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Beziehungsgewalt als auch eine schnelle Intervention bei Gewalt vorsieht. Für betroffene Asylbewerberinnen gilt in Rheinland-Pfalz wie für alle Frauen: Sie können sich grundsätzlich an alle bestehenden Frauenunterstützungseinrichtungen zu Gewalt in engen sozialen Beziehungen wenden. Das sind 17 Frauenhäuser mit 14 Beratungsstellen, 12 Frauennotrufe, die zu sexualisierter Gewalt beraten, 16 Interventionsstellen und 3 Beratungsstellen von SOLWODI e. V. sowie Mädchenberatungsstellen und eine Mädchenzuflucht, zum Beispiel bei FEMMA e.V. in Mainz oder das Präventionsbüro RONJA in Westerburg. Die Landesregierung hat für Projekte gegen Gewalt an Frauen insgesamt 3,1 Millionen Euro im Haushalt 2016 bereitgestellt.
Die Mittel werden auch eingesetzt für die Umsetzung des neuen Gewaltschutzkonzepts für Erstaufnahmeeinrichtungen. Alt: „Wir wollen unser Personal in den Einrichtungen ebenso wie die Ehrenamtlichen für die besondere Situation der Asylbewerberinnen sensibilisieren. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen Frauen an, wenn sie auf Hinweise erlittener Gewalt stoßen und bieten Hilfe an. Wir sind dabei, für die Aufnahmeeinrichtungen ein Leitbild zum Gewaltschutz zu erstellen, dass auch für die Flüchtlinge verbindlich sein soll.“
Das Gewaltschutzkonzept beinhaltet separate Räume für allein reisende Frauen. Für besonders schutzbedürftige Menschen wie Behinderte, Schwangere oder von Gewalt betroffene Frauen gibt es bereits zwei spezielle Häuser in Meisenheim und Zweibrücken. In einigen der anderen Aufnahmeeinrichtungen gibt es für Frauen reservierte Trakte. Das Konzept sieht auch Rückzugsräume für Frauen und nach Geschlecht getrennte Sanitäranlagen vor. Wichtig ist auch, dass im Notfall stets eine Ansprechpartnerin da sein soll. Polizei und Wachdienst sind daher immer weiblich und männlich besetzt. Die Sicherheitsdienste sind 24 Stunden täglich vor Ort.
Die Gewaltschutznormen bei Partnergewalt gelten auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Auch hier gilt das Prinzip: Wer schlägt, der geht. Abhängig von der speziellen Situation der Betroffenen kann auch anders verfahren werden: Könnte die Frau durch Familienmitglieder unter Druck geraten, wird sie an einen geschützten Ort gebracht. An drei Orten werden in Kürze drei Vernetzungsstellen zum Thema „Gewaltschutz für geflüchtete Frauen“ zusätzlich gefördert. Aufgabe dieser Stellen ist unter anderem die aufsuchende Beratung Betroffener in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Neben diesen konkreten Maßnahmen beginnt jetzt ein breites Angebot an Fortbildungsveranstaltungen für die Frauenunterstützungseinrichtungen sowie kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Am 1. März findet im Frauenministerium eine erste Fortbildung für rund 80 Beschäftigte in Frauenberatungsstellen und Kommunen statt. Dabei wird es um aufenthalts- und asylrechtliche Fragen, den Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sowie besondere Beratungssituation bei Partnergewalt gehen.
Auch Flüchtlinge erhalten gezielt Informationen, etwa über die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Deutschland, über Frauenrechte oder die Strafbarkeit von Partnergewalt. Flyer und Broschüren mit Angeboten der rheinland-pfälzischen Frauenunterstützungseinrichtungen wurden bereits in Türkisch, Russisch und Arabisch übersetzt.