Da das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sich nicht imstande sah, Flüchtlinge zeitnah nach ihrer Einreise im MARIS-System zu erfassen, hat Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland dem BAMF hier Hilfe geleistet, indem es Registrierungsgeräte vom BAMF auslieh und seit Dezember Landesbedienstete und Bundeswehrbeschäftigte zur Flüchtlingsregistrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen einsetzt. Alt erläutert: „Nicht erfasst im MARIS-System waren bislang aber jene Asylsuchende, die bereits vor Dezember eingereist waren und aus der Erstaufnahme in eine Kommunen umzogen, ohne vorher vom BAMF registriert zu werden. Hiervon betroffen sind rund 18.000 Flüchtlinge. Um sie geht es bei der jetzt angelaufenen Nachregistrierung in den Kommunen. Denn wir wollen wissen wer sich in unserem Land aufhält. Die Nachregistrierung ist ein gemeinsames Anliegen des Landes und der Kommunen und im Interesse des gesamten Landes.“
Sowohl Land als auch Kommunen seien gefordert, zum Gelingen dieses Vorhabens beizutragen, so Alt. Die Nachregistrierungen wurden bei einem gemeinsamen Treffen der Landesregierung mit den Kommunen und Kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Dort wurde den Kommunen angeboten, sich bei der Nachregistrierung einzubringen. Die Kreise Mainz-Bingen als auch Trier-Saarburg waren die ersten, die dieses Angebot des Landes gerne und umgehend annahmen; weitere Kommunen haben ebenfalls bereits ihr Interesse angemeldet.
Die Nachregistrierungen werden vor Ort durch die Ausländerbehörden organisiert. Personell sind die Registrierungseinheiten grundsätzlich durch Mitarbeiter des BAMF besetzt, es besteht jedoch die Möglichkeit – bei vorhandenem Personal – weitere Registrierungseinheiten in Eigenregie der Ausländerbehörde zu betreiben. Hierbei erfolgt eine Einweisung durch das Personal des BAMF.
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Registrierungseinheiten bei den Erstaufnahmeeinrichtungen in Trier, Diez oder Ingelheim zu nutzen. Nach Absprache werden die Asylsuchenden aus den Kommunen zur Registrierung dorthin gebracht. Diese Variante bietet sich für die Kommunen an, die im Einzugsbereich der AfAs Trier, Diez und Hermeskeil liegen. Die weitere Abstimmung und Organisation wird vom Integrationsministerium übernommen.