Dabei können die Finanzmittel auf Grundlage der mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Zielvereinbarung für folgende Maßnahmen verwendet werden:
•Fachlich begleitete Eltern-Kind-Gruppen,
•weitere niedrigschwellige Betreuungsangebote, wie z.B. Kindertagespflegeangebote, Spielgruppen, mobile Angebote,
•zusätzlicher Einsatz von Interkulturellen Fachkräften,
•zusätzliche Angebote im Rahmen von <link https: kita.rlp.de external-link-new-window kita1plus>Kita1Plus „Kita im Sozialraum“,
•Beratungs- und Unterstützungsangebote für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bzw. in anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung,
•Kosten für Sprachmittler und Dolmetscher,
•Investitionskosten für den Bau und die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege insbesondere zur Umsetzung der hier aufgeführten Maßnahmen,
•andere geeignete Maßnahmen zur zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung.
Über die Mittelverwendung berichtet die Kommune jährlich gegenüber dem Landes-amt für Soziales, Jugend und Versorgung. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Information des Landes gegenüber dem Bund zur Verwendung der Mittel aus dem ehemaligen Betreuungsgeld.
<link file:55105 _blank download>Hier finden Sie eine Auflistung der einzelnen kommunalen Budgets aus dem ehemaligen Betreuungsgeld.